Auf dem Flurstück 1340/9 Gemarkung Geltendorf, Eschenstr. 6 begehrt der Eigentümer die Errichtung eines Wintergartens an der Süd-West-Ecke seines Wohnhauses.
Das Grundstück unterliegt dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Geltendorf – Türkenfelder Straße“, Verz.Nr. 1.12 (15.09.1982).
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Baufensters und hält die festgesetzte GRZ von 0,2 ein. Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundstück zum Liegen.
Nichtsdestotrotz sind für die Verwirklichung auch Befreiungsanträge notwendig:
Zu Pkt. 3b: Dachform
Festsetzung = Satteldach
Für die Ausführung der Dachform des Wintergartens als Pultdach beantragt der Bauherr eine Befreiung, da diese als Verlängerung der Dachfläche des Hauptkörpers anzusehen ist. Die Fläche fügt sich in die Formgebung ein. Das festgesetzte Maß der Nutzung wird nicht überschritten.
Zu Pkt. 8a: Dacheindeckung
Festsetzung = Dachpfannen in ziegelroter Färbung
Für die Ausführung der Dacheindeckung des Wintergartens aus Glas anstatt Dachziegel beantragt der Bauherr eine Befreiung, da die Belichtung der dahinterliegenden Räume im Wohngebäude nicht unterschritten und die Qualität nicht eingeschränkt werden soll. Die Fläche dient als unbeheizter und überdachter geschlossener Freisitz und Stellfläche der Topfpflanzen.
Zu Pkt. 8b: Wandflächen
Festsetzung = weiter bzw. möglichst hellfarbener Putz
Für die Ausführung der Wähne des Wintergartens aus Glas anstatt Putz beantragt der Bauherr eine Befreiung, da die Belichtung der dahinterliegenden Räume im Wohngebäude nicht unterschritten und die Qualität nicht eingeschränkt werden soll. Die Fläche dient als unbeheizter und überdachter geschlossener Freisitz und Stellfläche für Topfpflanzen.
Zu Pkt. 8e: Fensterflächen
Festsetzung = Fensterflächen, die größer als 0,8 m² sind, müssen gegliedert bzw. geteilt werden.
Hiervon wird eine Befreiung beantragt, also sprossenlose Fenster.
Aus Sicht der Verwaltung kann diesen Befreiungspunkten zugestimmt werden. Sie betreffen lediglich den Wintergartenanbau. Die Grundzüge der Planung sind hiervon nicht betroffen.
Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundstück zum Liegen.