Kath. Kindertagesstätte "St. Maria Magdalena" Walleshausen; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 03.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö 7.2

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 21.01.2022 legte die Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ den Haushalts- und Stellenplan 2022 für die Kath. Kindertagesstätte „St. Maria Magdalena“ vor. Dieser ist im RIS als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt. 

Nach § 6 Abs. I der Kooperationsvereinbarung bedarf diese der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf. 

In der Defizitvereinbarung §3 Abs. II ist festgelegt:
„Zu den Ausgaben für den Betrieb der Kindertageseinrichtung zählen neben den laufenden Kosten auch die Kosten für Reparaturen bis zu 3.500 € pro Jahr und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen … bis zu 2.500 € pro Jahr…“

Bei einer Erhöhung der Ausgaben ist im Vorfeld das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen.
Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Räumlichkeiten der Einrichtung werden als Eigentümer komplett von der Gemeinde getragen.

Im vorliegenden Haushaltsplan wurden Ausgaben für Raumausstattung mit 20.000,- Euro angesetzt. Dies wurde bereits bei der gemeinsamen Begehung im Dezember 2021 mit Bürgermeister, Verwaltung und Kindergartenreferentin vorgebracht. Es sollen Kinderstühle und Tische, die noch zu dem Erstbestand der Einrichtung zählen, nach und nach in den einzelnen Gruppen ausgetauscht werden.

Ebenfalls soll ein Spielhaus für den Garten gekauft, sowie die Einfassung der Außenspielgeräte erneuert werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 10.000 Euro. 4.000 Euro wurden bereits über Spenden vorfinanziert. 

Der Stellenplan wurde im Vergleich zu Jahr 2021 um eine halbe Erzieherstelle erhöht. 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Haushalts- und Stellenplan zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushalts- und Stellenplan und stimmt diesem inklusive der Raumausstattung mit 20.000,- Euro und der zusätzlichen Raumausstattung mit 20.000,- Euro en für Außenspielgeräte in Höhe von 6.000,- € zu.

Die Beschaffung der Raumausstattung und Außenspielgeräte erfolgt in Absprache mit der Gemeindeverwaltung. Bei Beauftragung ohne vorherige Abstimmung sind diese Kosten vollständig von der Kirchenstiftung zu tragen und können nicht in das Defizit eingerechnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 10:01 Uhr