Gmd. Türkenfeld: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd" (Vorentwurf) - Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ beschlossen. Die Änderung umfasst die Grundstücke westlich der Beurer Straße (Kreisstraße FFB 3), jeweils Gemarkung Türkenfeld:
- „Am Brand“ mit den Fl.-Nrn. 278, 278/2, 284, 284/1, 284/2, 284/5, 284/7, 284/8, 284/12 und
- „An der Kälberweide“ mit den Fl.-Nrn. 284/13, 284/16, 284/22, 284/24 und 284/25 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 282
Mit der 1. Änderung sollen für die Unternehmen im Bereich des Änderungsgebietes ein höherer Gestaltungsspielraum und verschiedene Möglichkeiten zu einer dem Standort angemessenen, gewerblichen Nachverdichtung planungsrechtlich gesichert werden.
Neben der Erhöhung der Grundflächenzahl bzw. Geschoßflächenzahl soll künftig auch eine Erhöhung der möglichen Gebäudeoberkanten der baulichen Anlagen möglich sein. Zudem soll der übliche Stellplatzschlüssel der Gemeinde für gewerbliche Anlagen modifiziert und auf aktuelle Anforderungen abgestellt werden. Die durch Baugrenzen festgelegten überbaubaren Grundstücksflächen orientieren sich weitestgehend am rechtsverbindlichen Bebauungsplan und sollen lediglich an inneren Grundstücksgrenzen künftig nicht mehr unterbrochen werden.
Das gesamte Änderungsgebiet wird auch weiterhin als „Gewerbegebiet“ gem. § 8 BauNVO festgesetzt.
Im Hinblick auf die teilweise besonderen Anforderungen der ansässigen Betriebe (Leiharbeiter, Sicht- und Notdienst etc.) werden im Zuge der Änderung besondere Vorgaben zu den ausnahmsweise in einem Gewerbegebiet zulässigen Wohnnutzungen getroffen. Die Erschließung der gewerblichen Grundstücksflächen erfolgt auch weiterhin über die bereits an die Flächen anliegenden, öffentlichen Verkehrsflächen „An der Kälberweide“ und „Am Brand“, sodass keine neuen öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich werden.
Alle Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Türkenfeld unter www.tuerkenfeld.de eingesehen werden.
Die Gemeinde Geltendorf wird gebeten, hierzu bis zum 18.02.2022 Stellung zu beziehen.
Beschluss
Die Gemeinde Geltendorf hat weder Bedenken noch Einwände gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ der Gemeinde Türkenfeld. Auf eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2022 11:53 Uhr