Bebauungsplan "Walleshausen - Mitte (Pfarrpfründe)", Verz.-Nr. 2.01 - Aufhebungssatzung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 15.02.2022 ö beratend 2.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 11.02.2021 für die Grundstücke Flur Nrn. 15/2, 15/3, 15/7, 49, 49/4, 49/5, 49/6, 49/7, 49/8, 49/9, 49/10, 49/11, 49/12, 49/13, 49/14, 49/15, 49/16, 49/17 und 49/18, jeweils Gemarkung Walleshausen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 eingeleitet.

Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 wurde am 17.06.2021 gefasst. Im Anschluss daran wurde zum Vorentwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 19.05.2021, in der Zeit vom 12. Juli 2021 bis einschließlich 12. August 2021 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 06.07.2021 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Bauleitplanung beteiligt.

Die im Rahmen dieses Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2021 behandelt und gewürdigt. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 23.09.2021, in der Zeit vom 20. Dezember 2021 bis einschließlich 28. Januar 2022 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit Schreiben vom 16.12.2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zu dem Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
  • Kreisheimatpflegerin Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Regionaler Planungsverband München
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Landsberg
  • Gemeinde Türkenfeld

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 ein:

  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
  • LEW Verteilnetz GmbH (LVN)
  • Gemeinde Egling a.d. Paar
  • Gemeinde Eresing
  • Gemeinde Moorenweis
  • Stadtwerke Fürstenfeldbruck

Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden keine weiteren Anregungen oder Bedenken mehr vorgebracht, die einer fachlichen Würdigung und Abwägung bedürfen. Nachdem keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen der der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 mehr erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs-/Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Demzufolge kann der Satzungsbeschluss zur der Aufhebungssatzung „Walleshausen Mitte (Pfarrpfründe)“ Verz. Nr. 2.01 gefasst und das Aufhebungsverfahren damit abgeschlossen werden. 

Beschluss

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz. Nr. 2.01, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) in der Fassung vom 24.02.2022, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

  1. Die Begründung (Teil C) in der Fassung vom 24.02.2022 wird als Bestandteil der Aufhebung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Mitte (Pfarrpfründe)“, Verz. Nr. 2.01, gebilligt.

  1. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:53 Uhr