Neubau eines Einfamilienhauses, Unfriedshausener Str. 4, Fl.-Nr. 64/1 Gemarkung Walleshausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Auf dem Flurstück Nr. 64/1 Gemarkung Walleshausen, Unfriedshauser Str. 4, stellen die Bauherren einen Antrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses.
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.
Das gesamte Grundstück misst 523 m².
Die Grundfläche des Neubaus misst 93,5 m² (8,50m x 11,00m).
Die Wandhöhe liegt bei 5,965 m, die Firsthöhe bei 7,68 m.
Das Haus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22° und zwei Vollgeschosse.
Die GRZ liegt bei 0,184 und die GFZ bei 0,358.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Entwässerungspläne lagen vor und wurden bestätigt.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.-Nr. 64/1 Gemarkung Walleshausen, Unfriedshausener Str. 4, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2022 11:53 Uhr