Sanierung des Nebengebäudes und Umnutzung zur Erstellung zweier Ladengeschäfte, Fl.Nr. 1590/6 Gemarkung Geltendorf, Am Bahnhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Auf den Flurstücken 1590/6, /28 und /34 Gemarkung Geltendorf wird die Sanierung des Nebengebäudes und die Umnutzung zur Erstellung zweier Ladengeschäfte beantragt.
Die Sanierung hat folgendes zum Inhalt:
- Neue Gipskartonwände als Trennwände
- Austausch Fußbodenbelag
- Fensteraustausch
Das Gebäude soll Flächen mit 121,23 m² für zwei Verkaufsstätten anbieten.
Hierfür werden 4 Stellplätze auf dem Flurstück 1590/2 Gemarkung Geltendorf nachgewiesen.
Das Grundstück liegt nicht mehr im Umgriff des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – südlicher Teil“.
Das Flurstück 1590/6 Gemarkung Geltendorf wird zum 15.03.2022 von Bahnbetriebszwecken freigestellt sein. Ein entsprechender Freistellungsbescheid liegt vor.
Für die Abstandsflächen werden noch Abstandsflächenübernahmeerklärungen eingereicht für die Fl.Nrn. 1590/28, /31 und /26.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag „Sanierung des Nebengebäudes und Umnutzung zur Erstellung zweier Ladengeschäfte“ auf Fl.-Nr. 1590/6 Gemarkung Geltendorf, Nähe „Am Bahnhof“ gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2022 11:55 Uhr