Aufstockung des Dachgeschosses mit Errichtung von drei Gauben, Aufstockung der Garage mimt Errichtung einer Gaube zur Wohnraumnutzung, Errichtung von vier Stellplätzen auf dem Grundstück - Fl.Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf - Am Schlagberg 37


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 29.03.2022 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1657/2 Gemarkung Geltendorf – Am Schlagberg 37 – wird folgendes Bauvorhaben begehrt:

1. Aufstockung des Dachgeschosses mit Errichtung von 3 Dachgauben
2. Aufstockung der Garage mit Errichtung einer Gaube zu Wohnraumzwecken
3. Errichtung von 4 Stellplätzen

Das Grundstück liegt nicht im Umgriff eines Bebauungsplanes, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet.

Demnach muss sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung hat gesichert zu sein.

Mit der Aufstockung des Hauptgebäudes wird eine Firsthöhe von Ø 10,34 m erreicht. Die Wandhöhe liegt bei Ø 6,93 m.
Auf der Südseite soll eine Gaube mit Balkon errichtet werden. Das Dach der Gaube – als Satteldach ausgeführt – ragt 1,80 m hinaus und schließt bündig mit der Traufe ab. Es soll teilweise eine Überdachung des Balkons bieten. Der First der Gaube liegt lediglich 41,5 cm unter dem Hauptfirst. 
Der Balkon selbst ragt 90cm über die Traufe hinaus. 

Mit der Aufstockung der Garage wird eine Firsthöhe von ca. 7,77 m erreicht. Die Wandhöhe liegt bei Ø 5,045 m. Auf der Südseite soll ebenfalls eine Gaube mit Balkon errichtet werden. Das Dach der Gaube – auch als Satteldach ausgeführt – ragt 1,00 m hinaus und schließt bündig mit der Traufe ab. Auch hier soll das Dach teilweise als Überdachung des Balkons dienen. 
Der Balkon selbst ragt ab Traufe 1,10 m hinaus.

Das Vorhaben weist gem. Angaben eine GRZ I von 0,31 aus. Laut BauNVO ist eine GRZ max. 0,4 zulässig, die durch die in § 19 Abs. 4 S. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen um 50% überschritten werden darf, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8. 

Die GFZ liegt bei 0,65. 

Für die überschreitenden Abstandsflächen an der Nordseite liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben grds. zugestimmt werden. Die herausragenden Balkone und Gauben sollten jedoch überdacht werden, da sie die Gebäudefluchtlinie unterbrechen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf „Aufstockung des Dachgeschosses mit Errichtung von drei Gauben, Aufstockung der Garage mit Errichtung einer Gaube zur Wohnraumnutzung, Errichtung von vier Stellplätzen auf dem Grundstück“ - Fl.Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 37 - nach Art.  65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:57 Uhr