Hochwasserschutz in der Gemeinde - Information über den Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 07.04.2022 ö informativ 4

Sach- und Rechtslage

Das „Pfingsthochwasser 1999“, war ein „Jahrhunderthochwasser (HQ100)“. Durch das Zusammentreffen von großen Niederschlägen, die durch eine Nordweststaulage bedingt waren, mit der Schneeschmelze kam es 1999 im Bereich Isar, Amper, Ammer, Wertach, Lech, Iller, Vils, Inn und Donau zu massivem Hochwasser

Die ausgiebigen Regenfälle in unserer Region ließen z.B. den Ammersee über seine Ufer treten. Der See erstreckte sich über das gesamte Ampermoos bis Kottgeisering/Grafrath. In unserer Gemeinde trat im Ortsteil Walleshausen die, durch den Ort verlaufende, Paar und der Fehlgraben über die Ufer. Auch der östliche Bereich des Gewerbegebietes „Schönauer Ring“ in Kaltenberg und einzelne bebaute Grundstücke an der Lindenstraße in Kaltenberg waren vom Pfingsthochwasser betroffen. Die Schäden hielten sich in Grenzen.  

In der Folge wurde vom Freistaat ein Förderprogramm zur Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen sowie zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen aufgelegt. Die Gemeinde Geltendorf beauftragte die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplanes für unsere Gewässer III. Ordnung sowie ein Hochwasserschutzkonzept. Diese Leistungen wurden von einem Ingenieurbüro bis Anfang 2004 erstellt. 

Die Ziele des Gewässerentwicklungsplanes sind grob zusammengefasst: Den Gewässern wieder mehr Platz zur Ausdehnung bei Hochwasserereignissen zu geben und die Gewässerökologie durch Renaturierung verbessern. Auch der mögliche Bau von drei Hochwasserückhaltebecken ist im Gewässerentwicklungsplan enthalten. Das Hochwasserschutzkonzept konzentrierte sich auf die drei Hochwasserrückhaltebecken. 

Am 22.1.2004 wurde im Gemeinderat der Antrag eines Bürgers –ergänzt durch 405 Unterschriften aus dem Ortsteil Walleshausen- behandelt. Es wurde auf die Soner-Bürgerversammlung verwiesen. Am 25.3.2004 wurde das Konzept im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt. Bis auf drei Anwesende waren alle Anwesenden (150 – 300 Personen) gegen den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens südöstlich von Walleshausen-Ost.

Im Jahr 2008 wurde der Bau eines Rückhaltebeckens östlich von Geltendorf an der Türkenfelder Straße realisiert. Der im Bereich der Schulstraße durch den Ort laufende Metzengrasgraben wurde mit dieser Maßnahme reguliert. 

Das im Hochwasserschutzkonzept beschriebene dritte Hochwasserrückhaltebecken in Verlängerung der Riedgasse wurde bislang nicht realisiert. 

Entscheidend für die Realisierung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder für die Umsetzung der Ziele des Gewässerentwicklungsplanes ist ausnahmslos das Einvernehmen der durch die Maßnahmen betroffenen Grundstückseigentümer. Zum einen ist der notwendige Grund für Bauwerke zu erwerben. Durch Rückhaltung überschwemmte land- und forstwirtschaftliche Grundstücke müssen mit entsprechenden Dienstbarkeiten gesichert werden und Entschädigungen vereinbart werden. Daran steht und fällt jede mögliche Maßnahme. 

Mit Schreiben vom 18.12.2017 wurde vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt Weilheim der „Antrag auf Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Gemeinden Egling und Geltendorf“ gestellt. Grundlage für die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete ist das statistisch gesehen „100-jährige“ Hochwasser „HQ100“. Die Pläne sind Stand Ende September 2017. Zentrale Auswirkung der sog. „Festsetzung“: Bei der weiteren Entwicklung der Gemeinde sollen die Ü-Gebiete berücksichtigt und von Bebauung freigehalten werden. 

Das Verfahren wurde mit Schreiben vom 25.03.2019 wegen eines Formfehlers wieder eingestellt. Laut Auskunft des WWA (Telefonat Bgm. am 25.3.2022) muss vor einer Neuauflage des Verfahrens eine Neuermittlung der Überschwemmungsgebiete durch das WWA erfolgen. Das Landratsamt Landsberg als Wasserrechtsbehörde wird das Verfahren aus Kapazitätsgründen kurzfristig nicht anstoßen. 

Der für unsere Gemeinde zuständige Abteilungsleiter des Wasserwirtschaftsamtes ist seit 1.1.2022 im Amt. Er wird in Kürze unsere Gemeinde besuchen und sich ein Bild von den Verhältnissen vor Ort machen. Anschließend wird er im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zum Thema Hochwasserschutz in unserer Gemeinde referieren und für Fragen zur Verfügung stehen. 

Datenstand vom 20.09.2022 10:37 Uhr