- Kündigung Mitgliedschaft im Bibliotheksverband Oberbayern e.V.
Der Bibliotheksverband Oberbayern e.V. ist ein von mehreren Kommunen gegründeter gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Bibliotheken. Seine Mitglieder sind in der Regel die Bibliotheksträger. Die Gemeinde Geltendorf war bei der Gründung dieses eingetragenen Vereins das 13. Mitglied. Ein Mitgliedsvertrag liegt der Verwaltung nicht vor. Ist aber bereits bei dem Verband angefordert worden.
Er berät in Fragen der praktischen Bibliotheksarbeit und übernimmt alle formalbibliothekarischen und buchtechnischen Arbeiten, die aufgrund des festangestellten Büchereimitarbeiters nicht benötigt und somit nicht in Anspruch genommen.
Es wird daher die Kündigung der Mitgliedschaft im Bibliotheksverband Oberbayern e.V. zum nächstmöglichen Zeitpunkt empfohlen (Kosten jährlich: 0,06 € / Einwohner, für 2022: 356,96 €).
- Einrichtung und Betrieb der Onleihe eMedienBayern –
Förderprogramm E-Medien der Bayerischen Staatsbibliothek
Die Onleihe funktioniert wie eine örtliche Bibliothek: eBooks und andere elektronische Medien werden „ausgeliehen“, also für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Die Kostenvorschau für die Einführung ab 01.01.2022 der Onleihe von der Firma divibib weist für das Jahr 2022 einmalige Kosten in Höhe von 2.113,50 € und anteilige jährliche Kosten auf. Die jährlichen Kosten setzten sich wie folgt zusammen:
- Jahreskosten 2022 in Höhe von 685,44 € / 12 Monate * 4 Monate = 228,48 €
- Bestandsaufbau (Medienetat) 865,00 €
= 1.093,48 € Jahreskosten für das Jahr 2022
Der Start der Onleihe kann voraussichtlich zum 01.09.2022 erfolgen.
Im Haushaltsplan 2022 sind für die E-Medien bereits auf der Haushaltsstelle 3520.66100 Mittel in Höhe von 3.800 € veranschlagt worden, sodass die Einrichtungskosten der Onleihe von insgesamt 3.206,98 € (einmalige Kosten: 2.113,50 € zzgl. 1.093,48 €) gedeckt sind.
Die Bayerische Staatbibliothek fördert die Einrichtung von E-Medien mit 50 % der einmaligen Kosten, sodass eine Zuwendung in Höhe von voraussichtlich 1.000 € zu erwarten ist.
Die jährlichen Folgekosten liegen laut Angebot voraussichtlich im Jahre 2023 bei 1.577,86 €, 2024 bei 1.649,62 € und im Jahre 2025 bei 1.679,28 €.
Auch die Folgekosten werden in den kommenden zwei Jahren bezuschusst. Zuwendungsfähige Kosten sind lediglich die Kosten für den Bestandsaufbau (Medienetat), die über 1.500 € liegen. Die Kosten des Bestandsaufbaus richten sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und werden alle zwei Jahre um 5 % dynamisiert.
Um im Jahre 2023 die Folgezuwendung erhalten zu können, muss der Jahresbetrag für 2023 und 2024 geballt gezahlt werden, sodass zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 1.773,25 € (865 € + 908,25 €) entstehen und eine Fördersumme von voraussichtlich 886,63 € zu erwarten ist.
- Förderprogramm Bestandsaufbau der Bayerische Staatsbibliothek
Aufgrund des alten und wenig aktuellen Bestandes in der Gemeindebücherei und der diesjährigen hohen Fördersummen der Bayerischen Staatsbibliothek, wird empfohlen in 2022 für Buch- und Nicht-Buch-Medien einen Betrag von gesamt 12.000,- € auszugeben. Bei dieser Ausgabe ist mit einer Förderquote von 50 % (6.000,- €) zu rechnen.
Auf diese Weise soll – neben der Einführung der Onleihe eMedienBayern – der Bestand erneuert und ergänzt werden.
Auf der Haushaltsstelle 3520.93500 für Ausgaben zum Bestandsaufbau wurden 6.000 € veranschlagt, sodass der Eigenanteil gedeckt ist. Die überplanmäßigen Ausgaben auf dieser Haushaltsstelle von 6.000 € sind mit den überplanmäßigen Einnahmen auf der Haushaltsstelle 3520.36100 von voraussichtlich 5.400 €, mit Gesamtmittelansatz von 6.000 € nahezu gedeckt.
- Erhöhung Büchereigebühren
Die derzeitigen jährlichen Büchereigebühren pro Familie liegen bei 15 €.
Diese Jahresgebühr wird derzeit von 232 Besuchern bezahlt.
Umliegende Gemeindebüchereien haben eine Jahresgebühr von 15 €, verlangen aber meist zusätzlich Leihgebühren für DVD oder haben höhere Säumnisgebühren.
Durch die Einführung der Onleihe und der vorgeschlagenen Investition in den Bestandsaufbau der Gemeindebücherei wird eine Gebührenerhöhung auf 18 € jährlich pro Familie empfohlen.