Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 05.05.2022 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird seit dem 1. Januar 2018 der erste Abschnitt der VOL/A durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt. 
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547) wird der kommunale Auftraggebern in Bayern für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verpflichtet, jedoch wird zur Vermeidung von rechtlichen Risiken eine Empfehlung zur Beachtung der UVgO ausgesprochen.
Um weiterhin die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe nutzen zu können sowie einheitliche Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich gewährleisten zu können, sollte nach Einschätzung der Verwaltung der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums gefolgt werden, die UVgO zur Anwendung zu bringen. 

Beschluss

Der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird gefolgt. Die Verwaltung der Gemeinde Geltendorf soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die UVgO anwenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 11:03 Uhr