Errichtung eines Wintergartens an bestehendes Einfamilienhaus, Fl.-Nr. 1076/2, Gem. Kaltenberg, Ringstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Für eine Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Ringstraße 2, Fl.-Nr. 1076/2 Gemarkung Kaltenberg wurde von Seiten der Gemeinde keine Stellungnahme dem Landratsamt innerhalb der gesetzlichen Frist vorgelegt. Somit wurde diese kraft Gesetz positiv gewertet.

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Kaltenberg – Süd I (Ringstraße)“, Verz.-Nr. 3.02.

Um den Wintergarten architektonisch und nutzbar sinnvoll zu errichten, werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes angefragt:
Ziffer im
B-Plan
Im Bebauungsplan vorgeschrieben
Vom Antragsteller angefragt
3 b
Dachform: Satteldach
Dachform: Pultdach
3 b
Dachneigung 24° - 30°
Flache Neigung
3 b
Dacheindeckung Ziegel (engobiert) in roten oder braunen Farbtönen
Durchsichtig (opak), vorzugsweise Glas
6
Bebauung nur innerhalb der Baugrenze
Überbauung der nicht überbaubaren Fläche außerhalb der Baugrenze:
Überschreitung der Baugrenze um 1,285m bis 1,385m

Für die Genehmigung durch das Landratsamt sind noch Entscheidungen über die o.g. angefragten Befreiungen nötig.        

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kaltenberg – Süd I (Ringstraße)“, Verz.-Nr. 3.02 in Bezug auf die Ziffern 3b und 6 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr