Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 1068/2, Gemarkung Kaltenberg, Walleshauser Straße 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.5

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1068/2 Gemarkung Kaltenberg, Walleshauser Straße 21. Begehrt wird der Neubau eines Einfamilienhauses.
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.
Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.
Die Abwasserbeseitigung ist lt. Stellungnahme des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert.
Die erforderlichen Entwässerungspläne werden dem Zweckverband gemäß § 10 der Entwässerungssatzung in zweifacher Ausfertigung nachgereicht.
Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Walleshauser Straße 21 in Kaltenberg, Fl.-Nr. 1068/2, Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr