Isolierte Befreiung: Errichtung von zwei Terrassen, Fl.-Nr. 1621/15, Gem. Geltendorf, Buchenstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.8

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Terrassen auf dem Flurstück 1621/15 Gemarkung Geltendorf, Buchenstraße 6.

Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden angefragt:
  • Ziffer 3.4: Die zulässige GRZ von 0,2 wird überschritten auf 0,258 (bereits in der Sitzung vom 11.05.2021 positiv beschlossen).
  • Ziffer 4.5: Die festgesetzte Baugrenze wird nach Westen und Osten überschritten.

Der alte Bauantrag, für welchen der Beschluss zu Ziffer 3.4 gefasst wurde, wurde vom Antragsteller am 21.04.2022 zurückgezogen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt handelt es sich im vorliegenden Fall um keine Tektur des bestehenden Gebäudes. Die Nutzungsaufnahme erfolgte 2020, der Antrag bzgl. der Terrassen wurde 2021 gestellt. Es handelt sich somit bei den Terrassen um ein neues Vorhaben für das die begehrten isolierten Befreiungen von Nöten sind. Der bisherige Bauantrag wurde daher vom Antragssteller zurückgenommen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03 in Bezug auf die Ziffern 3.4 und 4.5 für das Flurstück 1621/15, Gemarkung Geltendorf, Buchenstraße 6 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr