Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 1064/1, Gemarkung Kaltenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 24.05.2022 ö beschließend 3.9

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1064/1 Gemarkung Kaltenberg zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Das Grundstück unterliegt der Einbeziehungssatzung „Kaltenberg – Lange Gräben“, somit wird nach § 34 BauGB verfahren.
Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.

Die Abwasserbeseitigung ist lt. Mitteilung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert. Die erforderlichen Entwässerungspläne werden dem Zweckverband gemäß § 10 der Entwässerungssatzung in zweifacher Ausfertigung nachgereicht.

Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1064/1 Gemarkung Kaltenberg nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr