Isolierte Befreiung/Abweichung: Realteilung des Grundstücks, Fl.-Nr. 1599/6 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofst. 130/130a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 21.06.2022 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Fl.-Nr. 1599/6 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 130/130a wird eine Realteilung des Eigentümers von Haus-Nr. 130 angestrebt. 
Begründet wird dies wie folgt:
Bis dato wurden die Eigentumsverhältnisse nach Sondereigentum und Sondernutzungsrecht nach WEG geregelt.  Dies soll nun geändert werden mit dem Ziel, die Erbengemeinschaft aufzulösen und dahingehend in zwei Grundstücke mit bereits bestehender Zufahrt aufzuteilen. Die Häuser sind gegenwärtig unbewohnt und werden nach neuer Sachlage renoviert und dem Wohnungsmarkt angeboten bzw. selbst genutzt.
Das Grundstück befindet sich im Umgriff des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd – südlicher Teil“, Verz.Nr. 1.02. Mitunter wird unter Ziffer 4.3 bei Einzelhäusern eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² festgesetzt. Nach der Teilung weist das vordere Grundstück (Haus-Nr. 130) 797 m² auf, das hintere (Haus-Nr. 130a) 686 m² auf. Die Festsetzung wird eingehalten.
Die Zufahrt erhält nach der Teilung eine eigene Flurnummer und misst 130 m². Somit wird für das hinterliegende Grundstück die Zufahrt zur öffentlichen Verkehrsfläche sichergestellt.
Für die Realteilung beantragen die Eigentümer eine isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften (hier: Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe) als auch von der bauordnungsrechtlichen Vorschrift (hier: Art. 6 BayBO). 
Aus Sicht der Verwaltung kann in diesem Einzelfall der Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift (Satzung) als auch von der bauordnungsrechtlichen Vorschrift (Art. 6 BayBO) zugestimmt werden, sofern bei der tatsächlichen Umsetzung entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärungen von beiden Parteien vorgelegt werden.  

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften als auch von bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die begehrte Realteilung des Flurstücks 1599/6 Gemarkung Geltendorf, Bahnhofstr. 130 und 130a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass bei der tatsächlichen Umsetzung die entsprechend erforderlichen Abstandsflächenübernahmeerklärungen von beiden Parteien vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2022 12:13 Uhr