Abbau einer Rundbogenhalle und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle, Fl.-Nr. 710 Gemarkung Hausen bei Geltendorf, Hohenzeller Straße 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 21.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Begehrt wird der Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt auf dem Flurstück 710 Gemarkung Hausen b. Geltendorf, Hohenzeller Str. 4. Hierfür soll die bestehende Rundbogenhalle abgebaut werden.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB und wird somit vom zuständigen Landratsamt durchgeführt.
Beantragt wurde eine Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen. Nach Durchsicht der Unterlagen stellt die Verwaltung fest, dass diese Abweichung nicht erforderlich ist, da irrtümlicherweise bei der Berechnung der Abstandsflächen der Faktor 1,0H verwendet wurde (siehe Urfassung der Satzung über Abstandsflächentiefe). Unter Berücksichtigung der 1. Änderung der Abstandsflächentiefe mit dem Faktor 0,8H ergibt sich keine Überschneidung.
Der Planer wurde informiert. Dieser reichte die korrigierte Planzeichnung und Berechnung zu den Abstandsflächentiefen nach. Der Antrag auf Abweichung wurde folglich zurückgezogen.
Wasserversorgung und Entwässerung ist gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag für den Abbau der Rundbogenhalle und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf Fl.-Nr. 710 Gemarkung Hausen b. Geltendorf, Hohenzeller Straße 4 gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.08.2022 12:13 Uhr