Mit dem AZV Beschluß vom 11.04.2022 wurde der Erschließung der obigen Flurstücke / des Schmutzwasserkanals zugestimmt.
Für die Erschließung der Grundstücke soll im Rahmen der Sitzung nun der Auftrag für die Trinkwasserleitung incl. Hausanschlüsse vergeben werden.
Zusätzlich zu dieser Maßnahme soll die bestehende Stichleitung mit einen Spül- bzw. Löschwasser Hydrant(UHY) ausgestattet werden. Dafür soll ebenfalls der Auftrag vergeben werden.
Zur aktuellen Situation der Leitungsführung ist zu sagen, dass die bestehenden TW-Leitung und der Schmutzwasserkanal verlängert werden. Der bestehende TW-Hausanschluss zu Flur Nr. 1065/1 wird rückgebaut und neu angeschlossen.
Zur Gesamtmaßnahme sind folgende Angebote der Fa. Gistl GbR eingegangen:
Netto Brutto
TW-Leitung(gemeinsame Zuleitung) Gem.-Anteil 20.152,15 € 23.981,06 €
TW-Neuanschluss Fl-Nr 1064/1 Gem.-Anteil 3.907,00 € 4.649,33 €
TW-Neuanschluss Fl-Nr 1064/1 Priv. -Anteil 1.415,05 € 1.683,91 €
TW-HA Übernahme Fl-Nr 1065/1 Gem.-Anteil 3.997,80 € 4.757,38 €
Zufahrt Bodenbefestigung Gem.-Anteil 6.671,35 € 7.938,91 €
Spül- / Löschwasser Hydrant(UHY) Gem.-Anteil 9.204,60 € 10.953,47 €
GESAMT 45.347,95 € 53.964,06 €
Aus Sitzung Bauausschuss vom 21.06.2022
Der Bauausschussempfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe des Auftrags an die Fa. Gistl in Höhe von gesamt 53.964,06 € brutto aufgeteilt auf die im Sachverhalt beschriebenen 6 Angebote für die Erschließung der Trinkwasserleitung und weiterer oben beschriebenen Maßnahmen(Spülhydrant, Bodenbefestigung) für die Flurstücke Nr. 1064/1 und 1065/3 Kaltenberg, Walleshauser Str. zuzustimmen.
Sofern auf dem Grundstück 1065/1 eine mindestens 40 mm dimensionierte bestehende Trinkwasserleitung verläuft, soll die Ausführung ab dem Grundstück 1065/1 bis 1064/1 erfolgen.
Bei geringerer Dimension wird die komplette Leitung ab dem Hauptstrang ausgeführt.
Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung ist der genaue Verlauf und der Durchmesser der Kanals zu klären.
Ergebnis:
Es gibt keine Informationen bzgl. der Dimensionierung der bestehenden Leitung.
Deshalb wird die Fa. Gistl beauftragt wie angeboten zu verfahren und bei Öffnen der Baugrube festzustellen welche Dimensionierung vorliegt. Nach dem Ergebnis wird entsprechend wie oben beschrieben verfahren. Bei geringerer Dimensionierung als 40 mm wird die Leitung komplett ersetzt und die Ersparnis entsprechend abgerechnet.