Anbau Kaltwintergarten an bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 103, Gemarkung Hausen, Hauptstraße 19a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 12.07.2022 ö beschließend 5.2

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Flurstück 103 Gemarkung Hausen, Hauptort. 19a in Hausen bei Geltendorf.

Vorliegend greift kein Bebauungsplan, wodurch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB beurteilt wird. Demnach soll sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen hier gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Errichtung des Wintergartens setzt der Antragsteller auf transparentes Baumaterial, um das Ortsbild nicht zu beeinträchtigen. Der Wintergarten soll als Schutz dienen, da der Balkon im gegenwärtigen Zustand durch seine exponierte Lage starken Witterungen ausgesetzt ist (Wind, Schlagregen, etc.) und hierdurch die Wohnqualität beeinträchtigt wird. Eine Ortsbegehung bestätigte dies. 

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Entscheidend sind grundsätzlich nur die nach außen wahrnehmbaren Maßstäbe, insbesondere die Kubatur. Durch die Verwendung transparenter Materialien (Glas/Aluminium) entsteht keine Massivität durch das Bauvorhaben. Nachbarschaftliche Interessen werden hierdurch nicht tangiert und die Einleitung einer Verfremdung des Gebietes ist nicht zu befürchten. 

Die Abstandsflächen fallen auf das südlich angrenzende Nachbargrundstück. Eine ausreichende Abstandsflächenübernahmeerklärung wurde bereits für die Errichtung des Wohngebäudes vorgelegt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Grundstück wird nicht erst durch die Errichtung des Wintergartens in derartigem Maße verstärkt, dass das Gebot der Rücksichtnahme verletzt wird.

Der Wintergarten kann auch als bioklimatische Pergola in Betracht gezogen werden. Pergolen können im Übrigen als unbedeutende Teile von Anlagen gem. Bayerischer Bauordnung verfahrensfrei errichtet werden.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag für den Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr. 103 Gemarkung Hausen, Hauptstraße 19a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:32 Uhr