Isolierte Befreiung: Errichtung einer Natursteinmauer, Fl.-Nr. 1309/2 Gemarkung Walleshausen, Paartalstr. 2b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Auf dem Flurstück 1309/2 Gemarkung Walleshausen, Paartalstr. 2b wird die Errichtung einer Natursteinmauer begehrt. 

Vorliegend greift der Bebauungsplan “Walleshausen Schmitterberg (2. Änderung)”, Verz.Nr. 2.12. Unter Ziffer 2 werden Einfriedungen definiert:
Einfriedungen sind offen ohne Sockelmauern herzustellen. Geschlossene Einfriedungen sind unzulässig. Die Einfriedungen sind als Maschendraht- oder Holzzäune mit einer max. Höhe von 1,00 m zur Straßenfront bzw. 1,50 m im Übrigen zu errichten. Die Höhe der Einfriedungen darf dabei den Anforderungen an das Sichtfeld nicht entgegenwirken. (…) 

Die begehrte Mauer soll an der Nordwestseite, entlang der Straße und angrenzend an das benachbarte landwirtschaftliche Feld auf der Südwestseite mit einer Höhe von 1,50 m errichtet werden. 

Mit den Jahren entwickelte sich ein hohes Verkehrsaufkommen, bei dem allzu oft Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit in aber auch aus dem Ort herausfahren. Das Wohngebäude liegt direkt am Ortsrand und ist dadurch der täglichen Lärmbelästigung ausgesetzt, was den Wohnfrieden im Allgemeinen erheblich einschränkt.

Entlang der Südwestseite bietet die Mauer auch Schutz vor Wassermassen, die in das Grundstück einfließen und Schaden verursachen können (Bsp. Unwetter 06/2021).  Ebenso bietet sie im Winter vor Streusalz den entlang der Straßenseite errichteten Pflanzen Schutz. 

Die Antragstellerin wünscht den zunehmenden Verkehrslärm durch eine erforderliche Einfriedung einzudämmen als auch ihre Pflanzen zu schützen, ohne dabei das Ortsbild aus gestalterischen Aspekten zu beeinträchtigen. Eine Natursteinmauer bietet nicht nur Schutz, sondern auch Lebensraum für Kleintiere, Vögel, Insekten und Reptilien. 

Bei der Errichtung der Natursteinmauer wird berücksichtigt, dass die Vorgaben der jeweiligen Sichtfelder eingehalten werden.

Für die Realisierung der Natursteinmauer wird die isolierte Befreiung beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag entsprochen werden.         

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Walleshausen Schmitterberg (2. Änderung)“, Verz.-Nr. 2.12 für die Errichtung einer Natursteinmauer auf Fl.-Nr. 1309/2 Gemarkung Walleshausen, Paartalstr. 2b nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Staatliche Bauamt Weilheim der Errichtung der Mauer innerhalb der Anbauverbotszone zustimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4

Datenstand vom 03.07.2023 10:32 Uhr