Kindergartenordnung Gemeindekindergarten Geltendorf mit Hort ab September 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Die Kindergartenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Im Vergleich zur aktuellen Version (Gemeinderatsbeschluss am 08.07.2021) werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

  • Anpassung Gebührensätze

Anpassung der Gebührensätze entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 05.05.2022 in den Anlagen 1 und 2. 

Ebenfalls teilte uns die derzeitige Catering Firma mit Schreiben vom 09.03.2022 mit, dass sie für das Kindergartenjahr 2022/2023 die Preise auf Grund der derzeit steigenden Materialkosten anpassen müssen. Dazu sind sie laut derzeitigen Vertrag nach § 3, Punkt 3.2 berechtigt. 
Somit müssen die Essenbeiträge ab dem kommenden Kindergartenjahr auch angepasst werden. 

Es soll wie gehabt eine Pauschale festgesetzt werden, in denen die Schließzeiten des Kindergartens bereits abgezogen werden. Die neuen Beiträge sind für das Kindergarten-Essen 3,70 € (statt 3,60 €) und für das Schulkind-Essen 3,90 € (statt 3,80 €). 
Für die Entsorgung der Speisereste ist ein Betrag von aufgerundet 0,10 € pro Mittagessen zu erheben, wenn man die Kosten für die Entsorgung aller zwei Wochen ins Verhältnis der Essensanzahl setzt.

Zur Berechnung der Pauschale werden folgende Rechnungen aufgeführt: 
(Es wurden die Arbeitstage, die auch zur Steuer angesetzt werden für die Berechnung verwendet.)

Kindergarten:

  • 250 Arbeitstage – 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,70 € Essensgeld                  = 814,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 792,00 €)

  • 814,00 € : 12 Monate                                 = 67,83 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  66,00 €)

  • 67,83 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,39 € Einzelbeitrag  (aufgerundet = 3,40 €) 
(alter Beitrag: 3,30 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.

Der Gesamtbetrag pro Essen beträgt dann 3,50 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 3,80 € (inkl. Entsorgungspauschale) berechnet.

Schülerbetreuung:

  • 250 Arbeitstage 30 Schließtage (Urlaub)     = 220 Arbeitstage

  • 220 Arbeitstage x 3,90 € Essensgeld                  = 858,00 € Jahresbeitrag (alter Beitrag: 836,00 €)

  • 858,00 € : 12 Monate                                 = 71,50 € Monatsbeitrag  (alter Beitrag:  70,00 €)

  • 71,50 € : 4 (Wochen) : 5 (Arbeitstage)                  =  3,58 € Einzelbeitrag   (aufgerundet = 3,60 €)
 (alter Beitrag: 3,50 €)

Auf den Einzelbetrag werden 0,10 € für die Resteentsorgung aufgeschlagen.

Der Gesamtbetrag pro Essen im Hort beträgt dann inklusive der Verteilung der Entsorgungskosten 3,70 €.

Bei Kindern die regulär kein Essen gebucht haben, sondern nur im Ausnahmefall mitessen, wird der volle Portionspreis von 4,00 € (inkl. Entsorgungspauschale) berechnet.

Bei den beiden Katholischen Einrichtungen werden die Personalkosten für die Küchenhilfe über den Essensbeitrag an die Eltern weiter verrechnet. Mehrere Anträge der Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ aus Walleshausen zur Verrechnung dieser Personalkosten im Rahmen der Defizitvereinbarung wurden im alten Gemeinderat abgelehnt. Da die Einrichtungen die Entlastung der pädagogischen Kräfte bei den zusätzlichen Arbeiten, die mit der Mittagsverpflegung verbunden sind (Geschirr abräumen, spülen, aufräumen…) als erheblich einschätzen, haben sie sich für eine Weiterverrechnung, derzeit 0,70 € pro Essen, entschieden. 

Da alle Einrichtungen vom gleichen Lieferanten beliefert werden, sollte entschieden werden, ob nicht auch die Kosten für die Küchenhilfe im Gemeindekindergarten an die Eltern weitergegeben werden.

Der Preis pro Essen ab dem 01.09.2022 würde sich dann auf 4,20 € im Kindergarten und 4,40 € im Hort belaufen.

  • Anpassung der Öffnungszeiten

Entsprechend des abgefragten Bedarfs werden die Öffnungszeiten der Einrichtung angepasst:  

       Kindergarten: Montag bis Donnerstag: 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                       Freitag:  07.00 Uhr bis 15.00 Uhr

       Hort:                 Montag bis Donnerstag: 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                       Freitag: 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlagen 1 und 2 der Kindertagesstättenordnung für den gemeindlichen Kindergarten und Hort mit Wirkung ab 01.09.2022.

Der Preis pro Essen ab dem 01.09.2022 wird auf 4,20 € im Kindergarten und 4,40 € im Hort festgesetzt.        

Die Öffnungszeiten der Einrichtung werden wie angegeben angepasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 11:58 Uhr