Antrag auf Stellplatzablöse für die Grundstücke Fl.Nr. 1590/6, 1590/13, 1590/28, 1590/31, 1590/32, 1590/35, 1590/34, 1590/38, 1590/39 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 12
Nicht sichtbar

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer der Grundstücke am Bahnhof beantragt mit Mail vom 04.07.2022 die Ablöse von Stellplätzen. Er weist darauf hin, dass das „... Entwicklungskonzept [für die Bahnhofsgebäude] nur mit zusätzlichen Stellplätzen auf Gemeindegrund realisierbar ist.“
Nachdem in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Geltendorf keine Regelungen zur Ablöse von Stellplätzen getroffen sind, gilt ausschließlich Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO).
„(3) Die Stellplatzpflicht kann erfüllt werden durch …
3.        Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Gemeinde (Ablösungsvertrag).“
Im Fachkommentar heißt es hierzu:
„Nach Abs. 3 Nr. 3 kann der Bauherr die Stellplatzpflicht auch dadurch erfüllen, dass er der Gemeinde gegenüber die Herstellungskosten der notwendigen Stellplätze durch Ablösungsvertrag übernimmt. Die Ablösung ist eine gleichwertige Erfüllungsform für die Stellplatzpflicht neben den beiden Formen der Realherstellung nach Abs. 3 Nr. 1 und 2. Der Bauherr darf unabhängig davon, ob eine Realherstellung möglich ist oder nicht, seine Pflicht in dieser Form erfüllen (Rechtsanspruch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde; … . Allerdings ist die Gemeinde frei, einen Ablösungsvertrag abzuschließen oder nicht.“
Die Gemeinde muss ihre Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen treffen.        
Im Rahmen der Sitzung soll diskutiert werden, ob und wenn ja wie viele Stellplätze und zu welchen Konditionen abgelöst werden.
Konkret könnten nach derzeitiger Planung wohl max. 8 Stellplätze am Bahnhof abgelöst werden. Eine Schätzung der Kosten / Stellplatz wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ablösung von maximal 8 Stellplätzen in einer Höhe von 15.000,00 € / Stellplatz zu.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 11:58 Uhr