Beschlussfassung über kalkulatorischen Zinssatz der Kalkulation der Wassergebühren 2020/2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 21.07.2022 ö beschließend 15

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 19.12.2019 wurde die Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung beschlossen. Grundlage hierfür war die Kalkulation vom 09.12.2019. In der Kalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 3% zu Grunde gelegt. Dieser Zinssatz wurde bereits in den letzten Kalkulationen verwendet und ist laut Kommunalem Prüfungsverband auch angemessen.
       
Laut Prüfungsbericht vom 14.04.2022, wurde darauf hingewiesen, dass der kalkulatorische Zinssatz im Zuge der Gebührenkalkulation vom Gemeinderat beschlossen werden soll.

Aus diesem Grund wird dieser Beschluss hiermit nachgeholt. In Zukunft erfolgt die Beschlussfassung im Zuge der neuen Gebührensätze bzw. Gebührensatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Sachverhalt und genehmigt den kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 3% für die Kalkulation 2020-2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 11:58 Uhr