Bauantrag: Umbau- & Instandsetzungsmaßnahmen, Fl.-Nr. 15/5 Gemarkung Walleshausen, Paarstr. 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 11.08.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Ergänzung vom 04.08.2022:
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landsberg ist ein gemeinsamer Bauantrag für die Umbau- und Instandsetzungsarbeiten am Altbau und die Tektur des Neubaus (Ecktreppenaufgang zum 1. OG) nicht zu beanstanden, da es sich um ein Gebäude handelt.
Im Rahmen der Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen ist lediglich nach § 34 Abs. 1 BauGB das Einfügungsgebot in die Eigenart der näheren Umgebung zu prüfen. Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Erschließung ist gesichert.
Sachverhalt vom 12.07.2022:
Auf dem Flurstück 15/5 Gemarkung Walleshausen, Paarstr. 7 werden Umbau- & Instandsetzungsmaßnahmen beantragt:
- Dachfirstanhebung bei Bestandsgebäude mit Wohnungseinbau; angepasst an Neubaudachfirste (+9,53 m)
- Ecktreppenaufgang zum 1. OG
- Treppenhausbereich mit nördl. Dachverlängerung überdeckt für ausreichende Durchgangshöhe
- EG-Grünflächenplan mit Begrünung, Grundstückseinfahrt und KFZ-Stellplatzanordnung
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach§ 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.
Wasserversorgung als auch Abwasserbeseitigung sind gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Umbau- & Instandsetzungsmaßnahmen in der Paarstr.7 in Walleshausen, Fl.-Nr. 15/5 Gemarkung Walleshausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6
Datenstand vom 29.09.2022 13:22 Uhr