Anbau an ein bestehendes Wohngebäude, Fl.-Nr. 838 Gemarkung Geltendorf, Landsberger Str. 60


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.3

Sach- und Rechtslage

Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 838 Gemarkung Geltendorf, Landsberger Str. 60 wird der Anbau an ein bestehendes Wohngebäude beantragt. 

Beantragt wurde das im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO. Als solches kann es jedoch nicht behandelt werden, weil der Antrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beinhaltet.

Vorliegend greift der Bebauungsplan „Geltendorf – Reiterhof“, Verz.-Nr. 1.26 (alle Änderungen). 

Die Grundfläche des Anbaus misst 2,82 m x 9,30 m (= 26,226 m²). Die vorgegebene max. zulässige Grundfläche von 250 m² wird eingehalten. Mit dem Anbau wird eine Gesamt-GRZ von 0,237 erzielt.

Das Bauvorhaben hat eine mittlere Wandhöhe von 5,485 m und soll mit einem Flachdach mit einer Dachneigung von 5° ausgerichtet werden.
Hierfür beantragen die Bauherren eine Befreiung von der unter Ziffer 3.1 aufgeführten Festsetzung des Bebauungsplanes, in der als Dachform nur Satteldächer festgelegt werden. 

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung entsprochen werden. Die Ausführung des Flachdachs berührt die Grundzüge der Planung nicht, da es sich lediglich um einen 2,82m tiefen Anbau handelt, der von der Staatsstraße aus kaum wahrnehmbar sein wird.

Als Dacheindeckung schreibt der Bebauungsplan unter Ziffer 3.2 vor, dass für Wohngebäude nur rote Ziegel- oder Betonsteineindeckung verwendet werden darf. Der dem Antrag beiliegenden Baubeschreibung ist zu entnehmen, dass eine Verblechung vorgenommen wird. Ein Antrag zur Befreiung von dieser Festsetzung liegt jedoch nicht vor. Ggf. muss der Antrag nachgereicht und erneut behandelt werden.

Prinzipiell könnte auch dieser Befreiung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Bauantrag für den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 838 Gemarkung Geltendorf, Landsberger Str. 60 mit seinem Befreiungsantrag hinsichtlich der Dachform gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr