Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1676 (Teilfläche Südwest), Lindenstr. 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö 5.6

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1676 (Teilfläche Südwest), Lindenstr. 11.

Das Grundstück liegt im Umgriff der Ortsabrundungssatzung „Kaltenberg – Lindenstraße“ von 1994, in der es heißt:
„Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben (§ 29 BauGB) nach § 34 BauGB. Auf den im Geltungsbereich einbezogenen Grundstücken sind ausschließlich Wohngebäude zulässig.“

Die Entscheidung über die Zulässigkeit obliegt dem zuständigen Landratsamt.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Die GRZ liegt nach Angaben des Planers bei 0,2.
Die GFZ liegt nach Angaben des Planers bei 0,35.

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die nachzuweisenden erforderlichen Stellplätze sind gem. Satzung eingehalten.

Die Wasserversorgung und die Abwasserversorgung sind sichergestellt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1676 (Teilfläche Südwest), Lindenstraße 11 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr