Isolierte Befreiung: Photovoltaik-Anlage auf Südseite Garagendach/Erweiterung Hausdach - Fl.Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 06.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Eigentümer des Flurstücks Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf beantragen eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Ziffer 6.6 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Bairafeld“.
Darin wird festgesetzt, dass für die Dacheindeckung nur Dachsteine, Ziegel oder ähnliches kleinteiliges Material in roten Farbtönen verwendet werden dürfen.
Vorliegend wünschen die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage auf der Südseite des Garagendachs bzw. Erweiterung des Hausdaches.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe dagegen, da ohnehin in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits Photovoltaik-Anlagen angebracht worden sind.
Zudem wäre diese Maßnahme nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 lit. a (aa) BayBO verfahrensfrei.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung entsprochen werden.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag der isolierten Befreiung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Südseite Garagendach/Erweiterung Hausdach auf Fl.-Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr