Isolierte Befreiung: Photovoltaik-Anlage auf Südseite Garagendach/Erweiterung Hausdach - Fl.Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.8

Sach- und Rechtslage

Die Eigentümer des Flurstücks Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf beantragen eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Ziffer 6.6 des Bebauungsplanes „Geltendorf – Bairafeld“.

Darin wird festgesetzt, dass für die Dacheindeckung nur Dachsteine, Ziegel oder ähnliches kleinteiliges Material in roten Farbtönen verwendet werden dürfen.

Vorliegend wünschen die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage auf der Südseite des Garagendachs bzw. Erweiterung des Hausdaches.

Aus Sicht der Verwaltung sprechen keine Gründe dagegen, da ohnehin in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits Photovoltaik-Anlagen angebracht worden sind.

Zudem wäre diese Maßnahme nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 lit. a (aa) BayBO verfahrensfrei.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf isolierte Befreiung entsprochen werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag der isolierten Befreiung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf der Südseite Garagendach/Erweiterung Hausdach auf Fl.-Nr. 206/7 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr