Isolierte Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf: Am Schlagberg 37 - Fl.-Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 06.09.2022 ö beschließend 5.9

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Abweichung von § 1 der Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Geltendorf.         

Das Bauvorhaben auf dem Grundstück wurde bereits auf der Sitzung am 29.03.2022 unter TOP 2.1 behandelt.

Gegenstand der Abweichung:
Überdeckung der Abstandsflächen des Bestandshauses durch die Metall-Außentreppe und Überdeckung der Abstandsfläche der Treppe durch das Bestandshaus. Es handelt sich bei beiden Gebäudeteilen um einen Bauherren, der dieses gemeinsam in seinem Eigentum hält.


Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag auf Abweichung hinsichtlich der gemeindlichen Satzung über das Maß der Abstandsflächentiefe entsprochen werden. 

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf isolierte Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf bezugnehmend auf das Bauvorhaben „Am Schlagberg 37“, Fl.-Nr. 1657/2 Gemarkung Geltendorf gemäß Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr