Beschaffung Schutzbekleidung für alle Ortsteilwehren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 15.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 15.09.2022 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Laut Art. 1 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. 

Gemäß § 1 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) hat die Gemeinde u. a. Schutzausrüstung und Dienstkleidung für Feuerwehrdienstleistende zu beschaffen. Hiernach wird die Gemeinde verpflichtet jeden aktiven Feuerwehrdienstleistenden mit einer persönlichen Schutzausrüstung und Dienstkleidung auszustatten. 

Im Jahr 2016 hatte die Verwaltung eine Ausschreibung zur Feuerwehrschutzkleidung für Atemschutzträger getätigt, da die vorhandene nicht mehr den Anforderungen genügte. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.11.2016 wurde die Beschaffung an die Fa. Consultiv SB GmbH in Beutelsbach vergeben. 

In den darauffolgenden Jahren wurde auch bei einzelnen Neubeschaffungen die Kleidung bei der Fa. Consultiv SB GmbH (Mutterkonzern) bzw. dann bei der Tochterfirma FIRELINER® GmbH erworben.

Um ein einheitliches Erscheinungsbild innerhalb der Wehren und um einen Anreiz für die Feuerwehrkräfte zu schaffen, sollen nun alle Feuerwehrkräfte (nicht nur die Atemschutzträger) mit einer einheitlichen Schutzkleidung ausgestattet werden. Denn die jetzige Schutzkleidung die sog. „Bayern 2000“ wurde 1996, also vor 25 Jahren, beschafft. 

Alle Kräfte, die noch nicht die neue Schutzkleidung besitzen, sollen diese somit erhalten. Die Neubeschaffungen für alle Kräfte wären mit dieser Bestellung abgeschlossen. In den Haushaltsberatungen wurde dies im Vorfeld besprochen und ein entsprechender Ansatz eingeplant.  

Die Fa. FIRELINER® GmbH hat keine Händler. Das bedeutet, dass deren Schutzkleidung auch nur bei ihnen direkt erworben werden kann. Daher kann auch kein Vergleichsangebot vorgelegt werden. 

Auf eine Angebotseinholung bei anderen Anbietern wurde verzichtet, da ansonsten nicht das gewünschte einheitlich Erscheinungsbild erzielt werden kann (§ 8 Abs. 4 UVgO).

Bei der Ausschreibung 2016 hatten drei Hersteller ihre Kleidung vor Ort den Atemschutzträgern vorgestellt. Diese hatten sich einheitlich für die Kleidung der Fa. Consultiv SB GmbH ausgesprochen. Auch beim Preis lag und liegt diese – trotz hoher Qualität – im unteren Segment.

Die Einsatzkleidung eines Atemschutzträgers einer Nachbargemeinde bspw. kostet ca. 2.000,00 €. Unsere liegt im Vergleich dazu bei 1.242,36 € (brutto). 

Es wurde daher von der Fa. FIRELINER® GmbH ein Angebot für 34 Brandschutzjacken, 12 Brandschutzhosen, 22 SHARC-Hosen (reguläre Schutzkleidung), 28 Multifunktionsgurten inkl. des jeweiligen Zubehörs eingeholt. 

Der Gesamtpreis beträgt 38.287,89 € (brutto) inkl. diverser Maßänderungen bzw. Übergrößen. 

Zur Ergänzung: Der Unterschied zwischen der Kleidung eines Atemschutzträgers und einer regulären Schutzkleidung besteht darin, dass die Hose des Atemschutzträgers 3-lagig ist, da diese auch den hohen Temperaturen im Brandeinsatz standhalten muss. Die Hose für die reguläre Schutzkleidung ist 2-lagig. Dies macht sich auch beim Preis bemerkbar. Die Hose für den Atemschutzträger liegt bei 442,68 € (brutto) und die für den regulären Feuerwehrdienstleistenden (SHARC-Hose) bei 278,46 € (brutto). Die Jacken unterscheiden sich nicht. 

Die Verwaltung empfiehlt das Angebot der Fa. FIRELINER® GmbH anzunehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die im Sachverhalt beschriebene Schutzbekleidung  bei der FIRELINER® GmbH, Weinsteige 14, 71384 Weinstadt zu einem Gesamtpreis von 38.287,89 € brutto zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:37 Uhr