Vorlage der Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö informativ 7
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.08.2023 ö beschließend 6.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.08.2023 ö beschließend 6.2
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.08.2023 ö beschließend 6.3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese (erstmalige) Vorlage soll dem Gremium lediglich die Möglichkeit geben, davon Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Verwaltung darstellt.        
In eine nähere sachliche Prüfung oder Behandlung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist also zunächst weder ein Beschluss über die Feststellung noch über die Entlastung zu fassen, sondern die Jahresrechnung lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rechenschaftsbericht inkl. Anlage ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Weitere Anlagen stehen im RIS zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021, sowie den darauf aufbauenden Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2021 wird zur Prüfung an den örtlichen Prüfungsausschuss verwiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr