Straßensanierungen im Gemeindegebiet 2023 - Jahres-LV - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 06.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 06.10.2022 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.03.2023 ö informativ 14

Sach- und Rechtslage

Vergabe von Aufträgen der Gemeinde.
Zur Sanierung von Straßen(Asphalt) sollen Leistungen auf Einheitspreisbasis ausgeschrieben werden.
Mit den Anbietern soll ein Jahresvertrag abgeschlossen werden. Für diesen Zeitraum wird ein Budget definiert, das aus den Buchungs-Ergebnissen der letzten 2 Jahre für den obigen Aufwand resultiert.
Die kalkulierten Aufwendungen stammen aus den Umsatzzahlen der letzten 2 Jahre.
Im Haushaltsjahr 07.2022 bis 12.2023 werden ca. 100.000,00 € hierfür vorgesehen, bis zu dieser Summe ist mit der Vergabe von Leistungen zu rechnen. Ein Anspruch zur vollständigen Vergabe der bereitgestellten Mittel besteht nicht. Die freigegebene Summe darf in keinem Fall überschritten werden, vor Beginn der Arbeiten sind die Kosten für den jeweiligen Bauabschnitt vom AN zu ermitteln.

Einzelrechnungen dürfen den Betrag von 15.000,00 € nicht überschreiten, die Kosten für jede Einzelbaumaßnahme sind vor Beginn der Arbeiten dem AG mitzuteilen.

Aktuell stehen folgende Maßnahmen zur Beauftragung an:
Flickteerungen: Türkenfelder Str., Eichenstr., Heckenweg, Lindenstr,  Buchenstr., Wabener Str., 
                          Malteserstr., …
Bankettbau:       Walleshausen-Unfriedshausen
Frostschäden:   Gemeindegebiet ca. 12-15 Stellen
Einzelne Gehwegsabsenkungen
Zum Leitungsverzeichnis

Die angebotenen Preise sind Festpreise und gelten für den obigen Zeitraum.

Der Auftrag kann um ein Jahr verlängert werden, Voraussetzung hierfür ist, dass der Gemeinderat der Verlängerung zustimmt.

Die VOB, sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien in ihren gültigen Fassungen, und die Weiteren Zusätzlichen Vertragsbedingungen, sind Ausschreibungsbestandteil.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verfahrensweise bzgl. Sanierung Straßenbau und Tiefbauarbeiten zu. Die Gemeinde wird ermächtigt die Ausschreibung basierend auf einem Jahres-LV (Leistungszeitraum 2023), durchzuführen. Sofern sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung von 100.000,- € brutto (zzgl. max. 10 %) bewegt, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
Der Gemeinderat ist über die Vergabe zu informieren.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 18:47 Uhr