Die Aufnahme von Fundtieren, deren Unterbringung und Verwahrung gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben einer Kommune. Diese Verpflichtung wurde von allen Landkreisgemeinden an den Tierschutzverein Landsberg am Lech und Umgebung e. V. gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale abgetreten.
Bis zum Jahr 2006 wurden 10 % des Hundesteueraufkommens als Aufwendungsersatz gewährt.
In der Sitzung vom 19.04.2007 stimmte der Gemeinderat einer Vereinbarung mit dem o. g. Verein erstmalig zu (gemäß dem Vereinbarungsentwurf des Landratsamtes Landsberg am Lech). Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die Vereinbarung abzuschließen. Diese sah eine Abgeltung in der Form einer jährlichen Pauschale von 0,20 € / Einwohner vor. Maßgebend ist die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung festgestellte Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorvorjahres.
Die Pauschalen wurden seither wie folgt erhöht:
2007 - 0,20 € / Einw. = 1.103,30 € 2015 - 0,45 € / Einw. = 2.455,20 €
2008 - 0,20 € / Einw. = 1.126,10 € 2016 - 0,45 € / Einw. = 2.449,80 €
2009 - 0,20 € / Einw. = 1.120,80 € 2017 - 0,60 € / Einw. = 3.333,60 €
2010 - 0,20 € / Einw. = 1.092,40 € 2018 - 0,65 € / Einw. = 3.661,45 €
2011 - 0,20 € / Einw. = 1.091,40 € 2019 - 0,70 € / Einw. = 3.951,50 €
2012 - 0,20 € / Einw. = 1.114,40 € 2020 - 0,80 € / Einw. = 4.461,60 €
2013 - 0,30 € / Einw. = 1.675,80 € 2021 - 0,85 € / Einw. = 4.754,05 €
2014 - 0,45 € / Einw. = 2.449,35 € 2022 - 0,90 € / Einw. = 5.070,60 €
Die Pauschale ist laut Tierschutzverein nach wie vor nicht kostendeckend und deckt nur zum Teil die notwendigen Ausgaben ab.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 23.06.2022 wurde daher landkreisweit abgestimmt, die Pauschale wie folgt anzuheben:
2023 - 0,95 € / Einw.
2024 - 1,00 € / Einw.