Antrag auf Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg muss offiziell durch das Landratsamt Landsberg am Lech in die Wege geleitet werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag der Gemeinde an das Landratsamt erforderlich. Näheres erläutert der Bürgermeister im Rahmen der Sitzung.
Laut Schreiben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft sind folgende Schritte einzuhalten:

Für die Einrichtung neuer Bahnstationen gelten bayernweit einheitlich festgelegte Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt werden müssen. Diese sind:

  1. Willensbekundung der betroffenen Gemeinde und des Aufgabenträgers für den allgemeinen ÖPNV (Landkreis) gegenüber der BEG
  2. Nachweis der fahrplantechnischen Machbarkeit (durch BEG und DB Netz AG), unter der Voraussetzung einer mindestens stündlichen Bedienung mit bestehenden Zügen
  3. Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Fahrgastprognose (i.d.R. erstellt durch die BEG) mit mind. 100 Ein-/Aussteigern pro Tag; bei besonders aufwändigen Projekten gilt ein Schwellenwert von mind. 1.000 Ein-/ Aussteigern pro Tag
  • Kostenschätzung
  • Nachweis des verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens (i.d.R. durch die BEG in Form eines Projektdossier­verfahrens)
  1. Barrierefreie Gestaltung: Die barrierefreie Gestaltung der Bahnstation inkl. barrierefreier Anbindung an das öffentliche Wegenetz ist Aufgabe der Bahn. Die barrierefreie Gestaltung des Stationsumfelds ist Aufgabe der Kommune. Die Planungen sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgängige Barrierefreiheit gewährleistet wird.
  2. Busanpassung:
  • Integration des neuen Bahnhalts in das ÖPNV-Fahrplanangebot und Ausrichtung des Busangebots auf den Bahnfahrplan (d.h. keine Parallelfahrten, dafür mehr Zubringerverkehr); im weiteren Verlauf ist hierüber ein Vertrag mit dem Freistaat abzuschließen
  • Anpassung des Schülerverkehrs mit dem Ziel einer Verlagerung vom Bus auf die Bahn (wenn Fahrgastpotenziale im Schülerverkehr vorhanden sind)
  1. Kommunale Umfeldmaßnahmen:
  • Integration des neuen Bahnhalts in das öffentliche Straßen- und Wegenetz durch die Kommune
  • Errichtung von Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, P+R-Parkplätze, Fahrradabstellplätze) durch die Kommune
  1. Gesicherte Finanzierung (Zuständigkeit beim Bund)


Der Schritt 1. Ist nun anzugehen. Die Gemeinde hat einen entsprechenden Beschluss zu fassen.  Der Landkreis als formeller Aufgabenträger muss dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüberstehen.

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf bekundet den Willen zur Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Kaltenberg. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an die Bayerische Eisenbahngesellschaft zu richten.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, beim Landkreis Landsberg am Lech den Antrag auf dessen Willensbekundung gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 12:05 Uhr