Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:
Überplanmäßige Ausgaben:
1. Bestandsaufbau Bücherei
In der Gemeinderatsitzung am 05.05.2022 wurde der Bestandsaufbau der Bücherei und deren Förderung beschlossen.
Auf der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) wurde im Haushalt 2022 6.000 € veranschlagt. Um die Förderung in Höhe von 6.000 € zu erhalten, muss ein Bestandsaufbau von 12.000 € erbracht werden.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 6.000 € ist durch die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € gewährleistet.
2. Kindbezogene Förderung
Dem Träger Lebenshilfe steht ein gesetzlich vorgeschriebener höherer kindbezogener Förderbetrag zu, als für das Haushaltsjahr 2022 geplant.
Auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) wurde im Haushalt 2022 227.000,00 € veranschlagt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 60.655 € ist durch die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) gewährleistet.
Beschluss
1. Bestandsaufbau Bücherei
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für den Bestandsaufbau der Bücherei bei der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) i. H. v. 6.000 €. Die Deckung soll über die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € erfolgen.
2. Kindbezogene Förderung
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die gesetzlich vorgeschriebene kindbezogene Förderung an den Träger Lebenshilfe auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) i. H. v. 60.655 €. Die Deckung soll über die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) erfolgen.
3. Außerplanmäßige Einnahmen
Der Gemeinderat wird über folgende außerplanmäßigen Einnahmen informiert:
HH-Stelle
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Bezeichnung
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Ansatz
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AO-Soll
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Außerplanmäßige Einnahme
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8550.17100
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Zuwendung Aufforstung Wald
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0,00 €
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687,50 €
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687,50 €
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3520.36800
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Zuweisung Bücherei / Spenden Banken
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0,00 €
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400,00 €
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400,00 €
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.04.2023 12:05 Uhr