Über- und außerplanmäßige Einnahmen und Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Gem. Art. 66 Abs. 1 GO und § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der GeschO sind folgende außerplanmäßige und überplanmäßige Ausgaben vom Gemeinderat zu genehmigen:
Überplanmäßige Ausgaben:
1. Bestandsaufbau Bücherei 
In der Gemeinderatsitzung am 05.05.2022 wurde der Bestandsaufbau der Bücherei und deren Förderung beschlossen. 
Auf der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) wurde im Haushalt 2022 6.000 € veranschlagt. Um die Förderung in Höhe von 6.000 € zu erhalten, muss ein Bestandsaufbau von 12.000 € erbracht werden. 
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 6.000 € ist durch die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € gewährleistet. 

2. Kindbezogene Förderung 
Dem Träger Lebenshilfe steht ein gesetzlich vorgeschriebener höherer kindbezogener Förderbetrag zu, als für das Haushaltsjahr 2022 geplant.  
Auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) wurde im Haushalt 2022 227.000,00 € veranschlagt. 
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe von 60.655 € ist durch die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) gewährleistet.         

Beschluss

1. Bestandsaufbau Bücherei 
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für den Bestandsaufbau der Bücherei bei der Haushaltsstelle 3520.93500 (Bücherei – Kauf bewegl. Anlagevermögen) i. H. v. 6.000 €. Die Deckung soll über die Mehreinnahme auf der Haushaltsstelle 3520.36100 (Bücherei – Zuweisung) in Höhe von 5.400 € und der Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 8810.93200 (Unbebaute Grundstücke – Erwerb von Grundstücke) in Höhe von 600 € erfolgen. 

2. Kindbezogene Förderung 
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für die gesetzlich vorgeschriebene kindbezogene Förderung an den Träger Lebenshilfe auf der Haushaltsstelle 4640.006.70000 (Haus für Kinder – Kindbezogene Förderung) i. H. v. 60.655 €. Die Deckung soll über die Minderausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.51300 (Gemeindestraßen – Lfd. Straßenunterhalt) erfolgen. 
       
3. Außerplanmäßige Einnahmen
Der Gemeinderat wird über folgende außerplanmäßigen Einnahmen informiert:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz
AO-Soll
Außerplanmäßige Einnahme 
8550.17100
Zuwendung Aufforstung Wald 
0,00 €
687,50 €
687,50 €
3520.36800
Zuweisung Bücherei / Spenden Banken
0,00 €
400,00 €
400,00 €
       

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 12:05 Uhr