Neubau eines Carports, Fl.Nr. 1601/26, Gemarkung Geltendorf, Waldstraße 7 - Antrag auf Isolierte Befreiung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 29.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03.
Es wird der Bau eines Carports an der südwestlichen Grundstücksgrenze beantragt. Der Carport soll an West- und Nordseite eine Bretterwand erhalten und überdacht werden. Daher ist zur Realisierung eine isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 6.3 des Bebauungsplans erforderlich.
In der Festsetzung ist geregelt, dass „Überdachte Stellplätze (Carports) innerhalb eines 15 m breiten streifens ab der Straßenbegrenzungslinie auch außerhalb der ausgewiesenen Fläche zulässig sind, wenn max. 1/3 der Umfassungsfläche mit Wänden ausgebildet und an der Zufahrt kein Tor angebracht wird.“
Durch die geplante Wand auf zwei Seiten wird das festgesetzte Drittel überschritten. Außerdem werden Abweichungen hinsichtlich Dachform, -neigung und –deckung beantragt (Flachdach), was die Festsetzung 6.3 des Bebauungsplans explizit ermöglicht.
Im Plangebiet sind diverse Carports vorhanden, u.a. in der Alpenstraße 25b in vergleichbarer Ausführung
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, nördlicher Teil“, Verz.-Nr. 1.03 in Bezug auf die Ziffer 6.3 für das Flurstück 1601/26, Gemarkung Geltendorf, Waldstraße 7 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.07.2023 10:49 Uhr