Sicherung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung - Ergebnisse Flowmetermessung / weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
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Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 03.02.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.06.2022 ö informativ 4
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Herr Dr. Schätz stellt im Rahmen der Sitzung die Ergebnisse der Flowmetermessung am Brunnen II in Walleshausen vor und empfiehlt das weitere Vorgehen.
Der Brunnen I ist aus dem Jahr 1963. Im Vergleich zum Brunnen II, wo bis zu einer Täufe von 70 m Wasser gefördert wird, wird hier nur im oberen Bereich tertiäres Wasser bezogen.
Da eine konstante Wasserversorgung angestrebt wird, muss man hier vertiefen.
Der Brunnen I fördert mit der Pumpe 8 l, beim Brunnen II sind es 28 l.
Es wird wechselseitig gefördert.
Ziel der Überprüfung was festzustellen, ob der Brunnen I entsprechend ertüchtigt werden kann, um annähernd die gleiche Menge zu fördern, um eine vergleichbare Entnahme zu sichern.
Eine Neuerschließung von tertiären Brunnen wird grundsätzlich nicht mehr genehmigt.
Hier ist bereits ein Standort vorhanden und damit liegt eine Bestandssicherung vor. Daher wäre eine Sanierung möglich. Dazu muss man nachweisen, dass es einen gemeinsamen Grundwasserstrang gibt und beide Brunnen hydraulisch zu einer Einheit gehören und nicht zwei Stockwerke bei der Förderung durchtäuft werden. Es wurde eine entsprechende Flowmetermessung durchgeführt. Hierbei wird eine Sonde in konstanter Geschwindigkeit eingebracht und herausgeführt, um nachvollziehen, wo genau das Wasser zuströmt.
Bei der Ruhemessung ergab sich eine absolut gerade Linie. Das zeigt, dass keine Vertikalströmungen vorhanden sind.
Die Betriebskurve steigt von unten langsam an, man sieht kleine Steigungen, das zeigt Änderungen der Strömungsgeschwindigkeit. Hier gibt es einen Zustrom von Grundwasser bei der Entnahme. 
Die Mächtigkeit der Balken steht in Bezug auf die Menge der Entnahme. Der untere Bereich ist signifikant für die Entnahme von Grundwasser. Symbolisiert wird das Verhältnis von Brunnen I und II. Brunnen I erschließt nur den oberen Bereich. Man könnte deutlich mehr Wasser fördern.
Bei der hydrochemischen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Leitfähigkeit nahezu vergleichbar ist. Die Hauptionenwerte sind vergleichbar. Der Eisen- und Mangangehalt ist im unteren Bereich etwas höher, entgegen ist der Sauerstoffgehalt im oberen Bereich größer. 
Es ergeben sich keine Hinweise, dass man unterschiedliche Wässer hätte.
Es gibt einen Grundwasserleiter mit einer Mächtigkeit von 100 m.
Besprechungen mit dem Wasserwirtschaftsamt haben stattgefunden. Hier wurden diese Ergebnisse dargestellt. Das WWA kann den Schritt mitgehen, dass man den Brunnen saniert, indem man ihn zurückbaut, abdichtet und daneben neu abtäuft. Die Entnahmemengen, die bisher genehmigt wurden, sollten beibehalten werden und auf den Bedarf ausgerichtet sein. Es wurde ein Tagesbedarf von 1.500 m³ genehmigt, damit sollte der Bedarf auch mit Großereignissen abgedeckt werden. 
Die Aufbereitung sollte in gleicher Weise angepasst werden. Eine regelmäßige Regenerierung sollte angestrebt werden.
Die grobe unverbindliche Kostenschätzung basierend auf ein kürzlich durchgeführtes, vergleichbares Projekt, liegt bei 1.047.200,00 € brutto, wobei es derzeit schwierig ist, feste Kosten zu ermitteln. 
Genaue Kosten müssten in einer Vorplanung ausgearbeitet werden.
 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der weiteren Planung für die Sanierung des Brunnen I in Walleshausen wie vorgestellt zu. Das Ingenieurbüro IGWU aus Marktschwaben wird mit den Leistungsphasen 2 bis 4 zu einem Gesamtpreis von voraussichtlich 40.000,00 € netto beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:50 Uhr