Entlastung zur Jahresrechnung 2020 für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 19.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 19.01.2023 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben. Spricht der Gemeinderat die Entlastung mit Einschränkungen lautet der Beschluss wie folgt: (die Entlastung mit folgenden Einschränkungen erteilt:)

(Der 1 Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO) von der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung ausgeschlossen.)        

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

Zur Jahresrechnung für die Gemeinde Geltendorf für das Haushaltsjahr 2020 wird mit den im Gemeinderatsbeschluss vom 19.01.2022 festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:54 Uhr