Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kaltenberg - Schüleinstraße, Verz.Nr. 3.07"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 31.01.2023 ö beratend 2.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 13.11.2022 wurde vom Eigentümer der Flurnummer 1219, Gemarkung Kaltenberg (Von-Willibald-Str. 6) ein Antrag zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Kaltenberg – Schüleinstraße Verzeichnis Nr. 3.07 gestellt.        
Eine Skizze für den Bebauungs- und den Teilungswunsch ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Geplant ist die Teilung des gesamt 1.220 m² großen Grundstücks. In dem dann geteilten Grundstück ist aktuell in der blau dargestellten Fläche kein Baufenster vorhanden.
Grundsätzlich ist eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das Grundstück des Antragstellers möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Die Verwaltung empfiehlt daher, sofern die Nachverdichtung an dieser Stelle in dieser Form aus Sicht der Mitglieder des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses gewünscht ist, eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kaltenberg - Schüleinstraße“, Verz.-Nr. 3.07“ bezüglich Flur-Nr. 1219, Gemarkung Kaltenberg.
Der Antragssteller hat die Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:56 Uhr