Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena Walleshausen; Genehmigung Haushalts- und Stellenplan 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 02.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 02.03.2023 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 25.05.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 16.12.2022 legte die Kirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ den Haushalts- und Stelleplan 2022 für die Kath. Kindertagesstätte „St. Maria Magdalena“ vor. Dieser ist im RIS als Anlage dem Tagesordnungspunkt beigefügt. 
Der Haushaltsplan ist bereits seitens der Bischöflichen Finanzkammer stiftungs- und kirchenaufsichtlich geprüft und genehmigt worden. 
Nach § 6 Abs. 1 der Kooperationsvereinbarung bedarf dieser der Zustimmung durch die Gemeinde Geltendorf. 
In der Kooperationsvereinbarung § 3 Abs. 2 ist festgelegt:
„Zu den Ausgaben für den Betrieb der Kindertageseinrichtung zählen neben den laufenden Kosten auch die Kosten für Reparaturen bis 3.500 € pro Jahr und Ersatzbeschaffungen von Einrichtungsgegenständen bis zu 2.500 € pro Jahr.“ 
Bei einer Erhöhung der Ausgaben ist im Vorfeld das Einvernehmen der Gemeinde einzuholen. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an den Räumlichkeiten der Einrichtung werden als Eigentümer komplett von der Gemeinde getragen. Die Kosten für die Reparatur der Einrichtung obliegt dem Träger, sofern diese verhältnismäßig ist.
Im vorliegenden Haushaltsplan wurden Ausgaben für Raumausstattung mit 10.000 € angesetzt.  U. a. soll ein neuer Spielturm für die Krippe besorgt werden, weiterhin müssen abschließbare Schränke aus Datenschutzgründen beschaffen werden.  
Bei der im Dezember 2022 stattgefunden Begehung mit Bürgermeister, Verwaltung und Kindergartenreferentin wurde bereits erwähnt, dass die Garderoben für die beiden Kindergartengruppen nach 30 Jahren erneuerungsbedürftig sind.  Es liegt ein Angebot der Schreinerei Müller in Höhe von 15.091,58 € vor. 
Nach § 2 Abs. 2 der Kooperationsvereinbarung sind die Kosten für notwendige Ersatzbeschaffungen von der Gemeinde zu tragen. 
Der Stellenplan wurde im Vergleich zu dem Jahr 2022 um eine halbe Pflegerstelle verringert. 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Haushalt- und Stellenplan zuzustimmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Haushalts- und Stellenplan und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2023 12:44 Uhr