Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung vorhabenbez. Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Brandenberger Feld“ + Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 18.04.2023 ö beschließend 4.1

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Türkenfeld beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Brandenberger Feld“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.
Gegenstand des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einem Geltungsbereich einer Größe von ca. 2,3 ha.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Türkenfeld.
Die entsprechenden Unterlagen stehen im RIS beim Tagesordnungspunkt zur Verfügung.

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Freiflächen-Photovoltaikanlage „Brandenberger Feld“ und Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren der Gemeinde Türkenfeld im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 11:01 Uhr