Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost - 4. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 14.03.2023 beantragt der Eigentümer von Flurnummer 1038/11, Gemarkung Kaltenberg für die Überdachung einer Freilagerfläche die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, Verzeichnis-Nr. 3.05. Dem Antrag ist eine Kostenübernahmeerklärung beigefügt.
Zum identischen Bauantrag hat der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 13.04.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 15.07.2022 hat das Landratsamt Landsberg dem Antragssteller mitgeteilt, dass der Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist, da die Grundzüge der Planung berührt sind und das Bauvorhaben lediglich im Rahmen einer Bebauungsplanänderung realisiert werden kann.
Konkret müssten folgende Punkte im Bebauungsplan angepasst werden:
  • Erweiterung Baufenster / Baugrenze
  • Anpassung Dachneigung
Aus Sicht der Verwaltung ist grundsätzlich eine sinnvolle Weiterentwicklung des Bebauungsplanes aus dem Jahre 2001 mit seinen drei Änderungen positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund einer sinnvollen Nachverdichtung und da dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). Ohne eine entsprechende städtebauliche Erforderlichkeit würde die Bauleitplanung an einem nicht heilbaren bzw. nicht verjährbaren Fehler im Sinne §§ 214, 215 BauGB leiden.
Es sollte daher eine Änderung für den gesamten Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Weiterentwicklungen geprüft werden, auch um entsprechende städtebauliche Gründe für die Änderung herausfiltern zu können. Die Verwaltung empfiehlt daher eine Änderung des gesamten Bebauungsplanes dem Gemeinderat vorzuschlagen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Ost, Verzeichnis-Nr. 3.05 mit seinen drei Änderungen für die Flurnummer 1038/11, Gemarkung Kaltenberg. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 11:01 Uhr