Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung Neubau eines Betriebsgebäudes mit Halle, Büro und einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1172/11 Gemarkung Kaltenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Für das Bauvorhaben wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 14.02.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Bescheid vom 04.06.2019 wurde seitens des Landratsamtes die Baugenehmigung erteilt.
Mit Schreiben vom 09.03.2023, eingegangen im Landratsamt Landsberg am Lech am 23.03.2023, beantragen die Eigentümer des Grundstücks die Verlängerung der Baugenehmigung um zwei Jahre.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, welche die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens rechtfertigen würden.        

Beschluss

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung nach Art. 69 Abs. 2 BayBO für den Neubau eines Betriebsgebäudes mit Halle, Büro und einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1172/11 Gemarkung Kaltenberg wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 11:01 Uhr