Gemeinde Türkenfeld - Aufstellung Einbeziehungssatzung "Seeblickstraße - Zankenhausen" - Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 2.1

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Türkenfeld beabsichtigt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“.
Mit der Aufstellung der Satzung, über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 132 (tlw.) sowie 132/2 (Gemarkung Zankenhausen), soll am östlichen Ortsrand von Zankenhausen ein städtebaulicher und ortsbildverträglicher Abschluss der Wohnbebauung in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand gewährleistet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung der Einbeziehungs­satzung der Gemeinde Türkenfeld.        

Beschluss

Die Gemeinde Geltendorf hat keine Bedenken oder Einwendungen gegen die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße – Zankenhausen“ der Gemeinde Türkenfeld im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 10:56 Uhr