Isolierte Befreiung: Errichtung von zwei Terrassen, Fl.-Nr. 184/3, Gem. Geltendorf, Römerstraße 5, 5a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 3.1

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung von zwei Terrassen auf dem Flurstück 184/3 Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 5 und 5a.
Das Grundstück unterliegt dem Bebauungsplan „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.-Nr. 1.22.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden angefragt:
  • Ziffer 3.1: Die zulässige GRZ von 0,25 wird überschritten auf 0,284. 
Es handelt sich bei den Terrassen um ein neues Vorhaben für das die beantrage isolierten Befreiungen von Nöten sind. Da die größere GRZ nur von den Terrassen ausgelöst wurde und nicht von einem Baukörper, empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Bairafeld“, Verz.-Nr. 1.22 in Bezug auf die Ziffern 3.1 für das Flurstück 184/3, Gemarkung Geltendorf, Römerstraße 5 und 5a nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 10:56 Uhr