Nutzungsänderung der KFZ-Reparaturwerkstatt im EG, des 1. OG zu Einliegerwohnung und Wohnraumerweiterung, Waberner Straße 12, Fl.-Nr. 568 Gem. Walleshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 3.3

Sach- und Rechtslage

Es wird beantragt die Nutzungsänderung 
  • der KFZ- Reparaturwerkstatt im EG zu einem Eingangsbereich/ privaten Lagerraum
  • des 1. OG, der ehemaligen Stallung, von privaten Lagerraum zu einer Einliegerwohnung und einer Wohnraumerweiterung zum bestehenden 1. OG.

Weiter wird der Abriss der Bestandsgarage und Neubau von zwei Carports beantragt.
Alles auf der Fl.-Nr. 568, Gemarkung Walleshausen, Waberner Straße 12.

Abweichungsantrag zur Abstandsflächensatzung:
Da die Abstandsfläche (0,8) auf der nördlichen Grundstückseite nicht eingehalten werden kann und der Nachbar einer Übernahme nicht zustimmt, wird vom Antragsteller die Abweichung von der Abstandsflächensatzung beantragt. Durch die geplante Nutzungsänderung wird am Dach und an der Kubatur des Gebäudes nichts verändert! 

Da am geplanten Gebäude nichts verändert wird (Kubatur) kann von Verwaltungsseite aus einer Abweichung zugestimmt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Geltendorf bezugnehmend auf die Nordseite des bestehenden Gebäudes, Fl.-Nr. 568 Gemarkung Walleshausen, Waberner Straße 12 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 10:56 Uhr