Errichtung eines Dreifamilienhauses auf der Fl.-Nr 1224/3 Gem. Kaltenberg; Prinz-Heinrich-Str.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss-Sitzung 13.06.2023 ö beschließend 3.4

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten auf der Fl.-Nr. 1224/3, Gemarkung Kaltenberg, Prinz-Heinrich-Straße. 

Das Grundstück unterliegt keinem Bebauungsplan. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung des § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es im Zusammenhang eines bebauten Ortsteils liegt, sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

Das Grundstück misst 694 m².

Das Einzelhaus  mit Terrassen weist eine Grundfläche von 190,99 m² auf. Mit seinen Stellplätzen, Garage (bestand) und Zufahrt wird eine Gesamtgrundfläche von 429,88 m² erzielt. Hierdurch ergibt sich eine GRZ I von 0,28. Mit den Grundflächen von Stellplätzen, Garage (bestand) und Zufahrt darf gemäß § 19 BauNVO die Grundfläche um 50% überschritten werden (GRZ II 0,619), jedoch max. 0,8 betragen.

Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22°.

Die Wandhöhe beträgt südlich 5,61m (vom EG FFB). Die Firsthöhe misst 7,75m (vom EG FFB). 

Die Garage im Nordosten ist bereits bestand. Die erforderliche Stellplatzanzahl (3 Stück) kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 
Auch die Abstandsflächentiefen gem. der gemeindlichen Satzung können eingehalten werden.
Es werden Abweichungen gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO vom Art. 6 BayBO bzgl. der Überlappung der Abstandsfläche Wohnhaus und Garage und Abstandsflächen Wohnhaus Fl.-Nr. 1224/3 und Neubau beantragt:
„Die Abstandsfläche zwischen Garage und neuem Wohnhaus überlappen sich.
Es werden dadurch keine Nachbarbelange berührt, der Wohnfrieden wird auch gewahrt.
Die Abstandsübernahme überdeckt sich minimal (Dreieck 8x24cm) mit der Abstandsfläche der Garage.“

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein, das Ortsbild wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Auch sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfüllt. Versagungsgründe sind gegenwärtig nicht ersichtlich. Der Abweichung kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden. 

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.        

Beschluss

Herr Veneris enthält sich jeglicher Teilnahme, da er persönlich betroffen ist.
Die Teilnehmer stimmen der Enthaltung einstimmig zu. 
Zu diesem Punkt sind sieben stimmberechtigten Teilnehmer anwesend.

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Errichtung eines Einzelhauses mit drei Wohneinheiten auf der Fl.-Nr. 1224/3, Gemarkung Kaltenberg in der Prinz-Heinrich-Straße gem. Art. 65 BayBO sowie die Abweichungsanträge bzgl. der Abstandflächen (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO) behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 10:56 Uhr