Sanierung und Erweiterung Schulcampus - Vorstellung des Leitfadens für das Nutzungskonzept und der Ergebnisse der funktionalen Machbarkeitsstudie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
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Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.02.2025 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Sitzung stellt das Büro LernLandSchaft den gemeinsam mit den Nutzern erarbeiteten Leitfaden für das Nutzungskonzept und die Ergebnisse der funktionalen Machbarkeitsstudie vor. Auf dieser Grundlage sollen die Architektenleistungen ausgeschrieben werden.
Dem Tagesordnungspunkt ist im RIS nochmals die Präsentation der Betreuungsplatzsituation zum September 2025 und den Folgejahren beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den dem Tagesordnungspunkt beigefügten und im Rahmen der Sitzung vorgestellten Leitfaden für das Nutzungskonzept des Schulcampus sowie die Ergebnisse der funktionalen Machbarkeitsstudie zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, auf dieser Grundlage die Architektenleistungen (Leistungsphase 1 – 9, stufenweise Beauftragung) auszuschreiben. Im Rahmen der Ausschreibung sollen die Bieter aufgefordert werden, als Besondere Leistung und gegen Vergütung Lösungsansätze vorzulegen.
Für das Projekt wird ein Kostenrichtwert von 14 Millionen € brutto (Kostengruppen 200 – 700) beschlossen.
Folgende Punkte sind für die Ausschreibung zu beachten:
  • Das beschlossene pädagogische Raumfunktionsbuch, der entwickelte Leitfaden der Nutzer/innen und die funktionale Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage der Ausschreibung.
  • Es erfolgt zum derzeitigen Zeitpunkt keine Festlegung auf eine der vorgestellten Varianten. Die Architekturbüros sollen in Ihrer Lösungsmöglichkeit dahingehend nicht eingeschränkt werden.
  • Der Bestand soll soweit möglich (insbesondere neuerer Gebäudeteil) genutzt werden. Eingriffe sind dabei auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Räumlichkeiten sollen maximal mehrfach genutzt werden (möglichst viele Synergien).
  • Der Gemeindekindergarten verbleibt im Gebäude in den derzeitigen Räumlichkeiten.
  • Die benötigte Interimslösung soll vom Aufwand her so klein wie möglich gehalten werden (Umbau im Betrieb).

Darüber hinaus werden Bürgermeister und Verwaltung ermächtigt, ein entsprechendes Baugrundgutachten zu beauftragen. Dieses soll im Ausschreibungsverfahren beigefügt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 10:55 Uhr