Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Ist-Situation:
Aktuell gelten für die Nutzung von Bürgerhaus und Paartalhalle folgende Entgeltsätze:
Die Grundschulturnhalle in Geltendorf wird derzeit außerhalb der schulischen Nutzungszeiten und Nutzung durch Kinderbetreuungseinrichtungen entgeltfrei fast ausschließlich den Geltendorfer Vereinen für Übungsbetrieb und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Die o.g. Sätze für Privatveranstaltungen sind seit einigen Jahren unverändert.
Die Verwaltung schlägt für die gemeindlichen Liegenschaften Bürgerhaus Geltendorf, Schulturnahlle Geltendorf und Paartalhalle Walleshausen vor, eine Gebührensatzung zu beschließen, die die derzeitige Nutzungs- und Entgeltvereinbarung ersetzt. Im Zuge der Einführung der Gebührensatzung kann die derzeitige unübersichtliche Regelung vereinfacht und auf alle drei Liegenschaften ausgeweitet werden. Außerdem sollten die Sätze entsprechend der deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren angehoben werden.
Die Gebührensatzung umfasst grundsätzlich alle Nutzer und somit auch die Vereine. Gerade für die Vereine soll durch diese Regelung nachhaltig sichergestellt werden, das die Nutzung der gemeindlichen Räumlichkeiten überwiegend kostenfrei im Rahmen einer Vereinsförderung erfolgt und lediglich ab der zweiten Veranstaltung im Jahr, die auf Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt ist, Gebühren anfallen.
Konkret sind hierfür folgende Regelungen für die Vereine enthalten:
- Grundsätzliche Gebührenfreiheit für alle Nutzungszeiten bei der Ausübung der Übungsstunden bzw. Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder und ohne Gewinnerzielungsabsicht (§ 7d)
- Grundsätzlicher Erlass von 50% der Gebühr für alle darüberhinausgehenden Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern und/oder Gewinnerzielungsabsicht (§ 6 Nr. 1.)
- Gebührenfreiheit für die erste Veranstaltung im Jahr i.S.v. § 6 Nr. 1 (§ 6 Nr. 2)
Mit den vorgeschlagenen Sätzen sind sowohl die Betriebskosten, als auch die abschließende Reinigung durch das gemeindliche Reinigungsteam abgegolten. Es soll sich um Netto-Sätze handeln, auf die – sofern in späteren Jahren umsatzsteuerpflichtig werdend – die Umsatzsteuer aufgeschlagen werden muss.
Der im Vergleich zur Beratung im Finanzausschuss am 10.12.2024 auch aufgrund der Anregungen aus dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Vereinen weiterentwickelte Entwurf der Gebührensatzung ist dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.
Ergänzung vom 27.02.2025:
Von allen angeschriebenen Vereinen haben sechs eine Rückmeldung zum Satzungsentwurf gegeben. Folgende Punkte, die Gebührensatzung betreffend, wurden angesprochen:
- Zu § 2: Geltungsbereich – Klarstellung, dass es sich bei der Paartalhalle ausschließlich um die Halle handelt und beim Bürgerhaus um den großen Saal. Andere Nutzungen in weiteren Räumlichkeiten der Gebäude sind hierbei nicht betroffen.
- Zu § 5: Weshalb werden für alle Gebäude, die Turnhalle Geltendorf, das Bürgerhaus und die Paartalhalle dieselben Gebührensätze erhoben? Hier ist keine Änderung geboten. Es kommt nicht auf den Zustand an, vielmehr werden die Betriebskosten (u.a. Reinigung, Heizung, Wasser, Kanal, Versicherung usw.) anteilig umgelegt.
Zu § 6: Anzahl der gebührenfreien Events erhöhen. Keine Änderung geboten. Zur Förderung der Vereine wurden bereits umfangreiche Regelungen getroffen.
Beschluss
Der Gemeinderat erlässt folgende
Satzung
über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung gemeindlicher Gebäude
Die Gemeinde Geltendorf erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) folgende Satzung:
§ 1 Gebührenpflicht
- Es werden Gebühren für die Nutzung der unter § 2 genannten Gebäude erhoben.
- Es muss für jede Veranstaltung gemäß der Benutzungssatzung vom 27.02.2025 § 2 Nr. 9 eine Kaution hinterlegt werden.
- Die Kosten für die Grundreinigung sind in der Nutzungsgebühr enthalten.
- Zusätzliche Hausmeister- oder Reinigungskosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Gebührensatzung gilt für das Bürgerhaus Geltendorf (Saal), die Turnhalle Geltendorf und die Paartalhalle Walleshausen (Halle).
§ 3 Fälligkeit der Gebühren
- Die Gebühr ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung an die Gemeinde zu überweisen.
- Die Kaution i. H. v. 150,00 Euro ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung an die Gemeinde zu überweisen.
- Zusätzliche Hausmeister- oder Reinigungskosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt.
§ 4 Gebührenschuldner
- Schuldner ist
- die private Person oder Organisation
- der örtliche Verein oder die vereinsähnliche Organisation
- die VHS Kaufering
- Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 5 Benutzungsgebühren
- Für das Bürgerhaus wird die Gebühr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wie folgt gestaffelt:
Mo - Fr
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Stundensatz bis 3 Stunden
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28,00 €
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Mo - Fr
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Stundensatz bis 6 Stunden
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25,00 €
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Mo - Fr
|
Stundensatz über 6 Stunden
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22,00 €
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Mo - Do
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Pauschale 08:00 – 22:00 Uhr
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180,00 €
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Fr
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Pauschale 08:00 – 24.00 Uhr
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200,00 €
|
Sa
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Pauschale 08:00 – 24:00 Uhr
|
200,00 €
|
So
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Pauschale 08:00 – 22:00 Uhr
|
180,00 €
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Fr + Sa
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Pauschale Fr 14:00 Uhr bis Sa 24:00 Uhr
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300,00 €
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Sa + So
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Pauschale Sa 08:00 Uhr bis So 22:00 Uhr
|
300,00 €
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Fr – So
|
Pauschale Fr 14:00 Uhr bis So 22:00 Uhr
|
350,00 €
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- Für die Turnhalle Geltendorf wird die Gebühr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wie folgt gestaffelt:
Mo - Fr
|
Stundensatz bis 3 Stunden
|
28,00 €
|
Mo - Fr
|
Stundensatz bis 6 Stunden
|
25,00 €
|
Mo - Fr
|
Stundensatz über 6 Stunden
|
22,00 €
|
Mo - Do
|
Pausachle 08:00 – 22:00 Uhr
|
180,00 €
|
Fr
|
Pauschale 08:00 – 24.00 Uhr
|
200,00 €
|
Sa
|
Pauschale 08:00 – 24:00 Uhr
|
200,00 €
|
So
|
Pauschale 08:00 – 22:00 Uhr
|
180,00 €
|
Fr + Sa
|
Pauschale Fr 14:00 Uhr bis Sa 24:00 Uhr
|
300,00 €
|
Sa + So
|
Pauschale Sa 08:00 Uhr bis So 22:00 Uhr
|
300,00 €
|
Fr – So
|
Pauschale Fr 14:00 Uhr bis So 22:00 Uhr
|
350,00 €
|
- Für die Paartalhalle Walleshausen wird die Gebühr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer wie folgt gestaffelt:
Mo - Fr
|
Stundensatz bis 3 Stunden
|
28,00 €
|
Mo - Fr
|
Stundensatz bis 6 Stunden
|
25,00 €
|
Mo - Fr
|
Stundensatz über 6 Stunden
|
22,00 €
|
Mo - Do
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Pausachle 08:00 – 22:00 Uhr
|
180,00 €
|
Fr
|
Pauschale 08:00 – 24.00 Uhr
|
200,00 €
|
Sa
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Pauschale 08:00 – 24:00 Uhr
|
200,00 €
|
So
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Pauschale 08:00 – 22:00 Uhr
|
180,00 €
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Fr + Sa
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Pauschale Fr 14:00 Uhr bis Sa 24:00 Uhr
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300,00 €
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Sa + So
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Pauschale Sa 08:00 Uhr bis So 22:00 Uhr
|
300,00 €
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Fr – So
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Pauschale Fr 14:00 Uhr bis So 22:00 Uhr
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350,00 €
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§ 6 Gebührenermäßigung
- Den örtlichen Vereinen oder vereinsähnlichen Organisationen wird die Hälfte der Gebühr erlassen.
- Örtliche Vereine oder vereinsähnliche Organisationen können ein Gebäude für die erste Veranstaltung im Jahr gebührenfrei nutzen. Jede weitere Nutzung wird gemäß Nummer 1 abgerechnet.
§ 7 Gebührenfreiheit
Befreit von der Entrichtung der Benutzungsgebühr sind
- Veranstaltungen der Schule
- Veranstaltungen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen
- Veranstaltungen für caritative, gemeinnützige Zwecke
- Nutzungszeiten der örtlichen Vereine und vereinsähnlichen Organisationen bei der Ausübung der Übungsstunden bzw. deren Veranstaltungen ohne Eintrittsgelder und ohne Gewinnerzielungsabsicht
- die VHS Kaufering bei der Ausübung ihrer Kurse.
§ 8 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.03.2025 in Kraft.
Geltendorf, den 27.02.2025
Robert Sedlmayr
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 10:55 Uhr