Bauantrag: Tektur: Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Erlenstraße 14", Fl. Nr. 222/16 Gemarkung Geltendorf - hier: Errichtung von zwei Carports mit Geräteschuppen anstelle der Garagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 18.06.2024 ö beschließend 2.5

Sach- und Rechtslage

Zu dem Bauvorhaben wurde am 28.03.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung wurde seitens des Landratsamtes am 17.07.2019 erteilt. Nunmehr wurde ein Tekturantrag eingereicht. Anstatt der ursprünglich geplanten zwei Garagen sollen zwei Carports mit Geräteschuppen errichtet werden. Die Zahl der Stellplätze bleibt unverändert. Am Wohnhaus gibt es ebenfalls keine Änderungen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag erteilt werden.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat den Tekturantrag zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück "Erlenstraße 14", Fl. Nr. 222/16 Gemarkung Geltendorf - hier: Errichtung von zwei Carports mit Geräteschuppen anstelle der Garagen nach Art. 65 BayBO i.V.m. § 36 BauGB behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 14:55 Uhr