Friedhof an der Grotte Geltendorf - Fertigstellung Friedhofsmauer - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Erneute Behandlung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Gemeinderatssitzung am 09.02.2023 wurde der Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss gefasst. Es wurden Kosten in Höhe von 70.000,- € brutto geschätzt. Nach dem Entfernen des Efeus wurde festgestellt, dass die Mauer Schäden aufweist, die mit behoben werden müssen. Das Büro rdk Architekten wurde daher beauftragt, die Mauer zu begutachten und die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Diese liegen nunmehr vor.
Die Kostenberechnung auf Grundlage bepreister Leistungsverzeichnisse liegt bei 140.000,- € brutto. Darin enthalten sind:
- Baumeister- / Putz- und Stuckarbeiten ca. 90.000,- € brutto
- Malerarbeiten ca. 32.500,- € brutto
- Dachdeckerarbeiten ca. 5.000,- € brutto
- Nebenkosten ca. 7.000,- € brutto
- Baukostenreserve ca. 5.500,- € brutto
Aufgrund der nunmehr vorliegenden belastbaren Kostenberechnung ist ein erneuter Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss zu fassen.
Beschluss
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den im Sachverhalt beschriebenen Leistungsumfang auszuschreiben. Sofern die wirtschaftlichsten Angebote für die Gewerke Baumeister / Putz- und Stuckarbeiten sowie Malerarbeiten in Summe im Rahmen der im Sachverhalt beschriebenen Kostenberechnung (140.000 € zuzüglich maximal 10 %) liegen, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu erteilen. Die Kleinaufträge unter 15.000,- € liegen in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.
Der Gemeinderat ist über die Vergaben zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2025 14:55 Uhr