Friedhof an der Grotte Geltendorf - Fertigstellung Friedhofsmauer - Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss - Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 18.06.2024 ö beratend 3
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 20.03.2025 ö informativ 15

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung am 09.02.2023 wurde der Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss gefasst. Es wurden Kosten in Höhe von 70.000,- € brutto geschätzt. Nach dem Entfernen des Efeus wurde festgestellt, dass die Mauer Schäden aufweist, die mit behoben werden müssen. Das Büro rdk Architekten wurde daher beauftragt, die Mauer zu begutachten und die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Diese liegen nunmehr vor.
Die Kostenberechnung auf Grundlage bepreister Leistungsverzeichnisse liegt bei 140.000,- € brutto. Darin enthalten sind:
  • Baumeister- / Putz- und Stuckarbeiten        ca. 90.000,- € brutto
  • Malerarbeiten        ca. 32.500,- € brutto
  • Dachdeckerarbeiten        ca. 5.000,- € brutto
  • Nebenkosten        ca. 7.000,- € brutto
  • Baukostenreserve        ca. 5.500,- € brutto
Aufgrund der nunmehr vorliegenden belastbaren Kostenberechnung ist ein erneuter Ausschreibungs- und Ermächtigungsbeschluss zu fassen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den im Sachverhalt beschriebenen Leistungsumfang auszuschreiben. Sofern die wirtschaftlichsten Angebote für die Gewerke Baumeister / Putz- und Stuckarbeiten sowie Malerarbeiten in Summe im Rahmen der im Sachverhalt beschriebenen Kostenberechnung (140.000 € zuzüglich maximal 10 %) liegen, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu erteilen. Die Kleinaufträge unter 15.000,- € liegen in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters.
Der Gemeinderat ist über die Vergaben zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 14:55 Uhr