Bebauungsplan „Neuenstraße I“, Verz.-Nr. 1.15 - Aufhebung - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 09.07.2024 ö beratend 4.3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 18.07.2024 ö beschließend 4.3

Sach- und Rechtslage

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigungen und Abwägungen (siehe Einzelabwägung Pkt. …1.1.) keine inhaltlichen Änderungen oder Anpassungen an den Unterlagen zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 erforderlich werden, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. 
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekannt­machung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 in der Folge in Kraft.

Beschluss

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz. Nr. 1.15, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) in der Fassung vom 18.07.2024 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die Begründung (Teil B) in der Fassung vom 18.07.2024 wird als Bestandteil der Aufhebung des Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 gebilligt.
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 15:00 Uhr